Abmahnwarner

ISSN 1612-2712 vom 2003-12-23

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. 
Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) uner-
traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf. 
Und sie greift ueber auf die Nachbarlaender. Uns liegen nicht 
nur kostenpflichtige Abmahnungen aus Nachbarlaendern vor, wir 
haben auch Vereinsmitglieder ueber die Grenzen hinweg. 

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Liebe Leserinnen und Leser,

geht ein Jahr zur Neige, wünschen sich die Menschen Glück für das kommende Jahr.
Auch ich wünsche Ihnen das ganz herzlich stellvertretend für alle Mitglieder, Helferinnen und Helfer bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.

Satire ist unfreiwillig, wenn wir feststellen: Unser Jahr begann - ausgerechnet mit einer Glückspiel-Abmahnwelle und endet auch so, wie Sie der heutigen Meldung entnehmen können.

Trotzdem wünschen wir Ihnen ein frohes Fest, einen guten Rutsch und dass Isidor Sie vor Abmahnungen bewahrt

Ihre 

Jutta U. Rosenbach

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ES KANN BILLIGER SEIN, EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ABZUWARTEN

Während die Öffentlichkeit wegen der Kfz-Abmahnwelle noch aufgebracht war, munkelte man bereits, dass einer der sich gegen den Abmahner ach so hervortuenden Anwälte längst selbst eine Abmahnwelle am Laufen hätte. 

Der betreffende Hamburger Anwalt mahnt seelenruhig mindestens seit November ab. Bundesweit, also beispielsweise nach Jena, Freiburg, Cottbus, Stuttgart, Magdeburg und Coburg gehen seine Faxe oder Mails. Betroffen sind Websites der verschiedensten Branchen wie Erotik, Reisen, Autoversicherung, Rentenversicherung, sonstige Versicherungen, Unterhaltung und Webdesign. 

Abmahngrund sind Glücksspiel-Links zu in Deutschland nicht behördlich genehmigten Online-Casinos mit Echtgeldeinsatz. 

StGB § 284 Abs. 4: "Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Dass der Europäische Gerichtshof darin eine gewisse Scheinheiligkeit (*) sieht, wenn ein Land doch als Einnahmequelle selbst Spielbanken bewirbt, nutzt Abgemahnten erst mal wenig. 

Kaum ein Website-Betreiber hat den monierten Link oder das Banner wirklich selbst eingebaut. Meist handelte es sich um unkontrollierbare Inhalte im Rahmen von Linktausch- oder Partnerprogrammen. Wichtig wäre, dass sich Website-Betreiber vorher das Kleingedruckte gründlich durchlesen, ob solche Anbieter nicht nur schöne Worte machen, sondern auch bereit sind, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass nur gesetzeskonforme Inhalte aufgenommen werden. Aber kann (will!) keine Haftung übernommen werden, sollte man die Finger von solchen verlockenden Angeboten lassen oder anfangen, zu sparen. Denn die nächste Abmahnung kommt bestimmt. Jeder muss selbst wissen, ob er mit diesen Programmen genug dafür verdienen kann, sich diesem Risiko auszusetzen.

Mandatiert sein will der Anwalt durch die Spielbank SH GmbH für Schleswig-Holstein. Aber aus den Vollmachten geht nicht hervor, dass sie tatsächlich jede einzelne Abmahnung autorisiert hätte. 
Dass bei den Serienbriefen auch sonst geschlampt, geflickt und gespart wurde, ist den Empfängern unangenehm aufgefallen.

vom_____|Frist___|Streit-___|Kosten__|Vertrags-|wegen_Link_auf
________|________|wert______|________|_Strafe__|
11.11.03|18.11.03|__25.000,-|__534,50|__5.000,-|Casino_3x
11.11.03|18.11.03|__25.000,-|__534,50|__5.000,-|Online_Casino_Sportsbook
04.12.03|10.12.03|_100.000,-|1.035,50|_10.000,-|Casino-on-Net
04.12.03|09.12.03|_100.000,-|1.035,50|_10.000,-|Casino_Monidal
04.12.03|10.12.03|_100.000,-|1.035,50|_10.000,-|Casino_Mondial
05.12.03|11.12.03|_100.000,-|1.035,50|_10.000,-|Casino_Monidal
05.12.03|11.12.03|_100.000,-|1.035,50|_10.000,-|Casino_888
07.12.03|12.12.03|__25.000,-|__534,50|__5.000,-|Spiel-Casino
15.12.03|19.12.03|__50.000,-|__804,50|__7.500,-|Grand_Paris_Casino

Solch eine Liste, kommt nicht erst bei uns in der Forschungsstelle zusammen. Nein, schon einzelne Anwälte können selbst jeweils eine ganze Reihe Mandanten zu dieser Sache vorweisen. 

Der Abmahn-Anwalt ist schlau genug, keine unnötigen Hinweise auf den tatsächlichen Umfang seiner Abmahntätigkeit zu geben. Das Aktenzeichen setzt sich aus einer Zeichenfolge zu seiner Mandantin und den ersten Buchstaben des Namens der abgemahnten Person zusammen. Um so wichtiger also, dass sich Abgemahnte bei der Abmahnwelle einfinden.

Wie es heisst, sollen auch inzwischen mehrere Einstweilige Verfügungen erlassen worden sein. Uns liegt eine besonders interessante vor, dabei hat nämlich der erlassende Richter den Streitwert von 100.000 auf 15.000 Euro gesenkt hat. 

(*)http://www.jurtext.de/article.php?sid=1089&mode=thread&order=0
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V. Impressum 

Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 

V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de 
Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende 
Uracher Str. 6, 73312 Geislingen, Telefon: 07331-67951 
Mitglied im Dt. Journalisten-Verband Ba-Wue DJV e.V. 

Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 15 
Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de 
(fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) 

Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) 

Flyer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf
Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf
Abmahnung melden: http://www.abmahnwelle.de/meldung.html

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