Abmahn-Warner ISSN 1612-2712 vom 2004-03-28
============================================================ Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) unertraegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf. ============================================================ Liebe Leserin, lieber Leser, bei der "Düsseldorfer Kollekte", um die es heute gehen soll, handelt es sich nicht um Abmahnungen. Wir informieren nur darüber, weil wir Ihnen sowieso noch ei- nen Nachtrag und eine Berichtigung zum letzten Newsletter schuldig sind. Einen guten Wochenstart Jutta U. Rosenbach ============================================================ Inhalt: Düsseldorfer Domainkollekte Nachtrag und Berichtigung zum Newsletter vom 26.03.04 Impressum ============================================================ Düsseldorfer Domainkollekte Ein Düsseldorfer Domainaspirant hat seit 22.03.04 mehrere Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht. Bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. haben sich zwischen Freitag und Samstag bereits acht solche Empfänger gemeldet. Sie haben eine oder mehrere Umlautdomains konnektiert, die der Düsseldorfer wohl gerne hätte. Also das Thema, dass mit Einführung der Umlautdomains für reichlich Ärger im Netz der Netze sorgt. Der Domainaspirant teilt jeweils mit, dass er auf der Denic- Whois-Abfrage entnehmen musste, dass dem Empfänger der Antrag auf die jeweils im Betreff genannte(n) Domain(s) zuerkannt worden sein. Und laut den AGB der Denic sei der Registrant selbst für eventuelle Rechtsverstöße verantwortlich, winkt er mit dem Zaunpfahl. Mit dem Einschreiben weist der Domainaspirant auf älteren Werktitelschutz, der sich aus der "klanglichen Identität" mit seiner Domain ergebe, die intensiv genutzt würde und für die er schon erhebliche Investitionen getätigt hätte. Dann belehrt der Domainaspirant die Empfänger, dass "Domains (wie z.B. "kuecheonlinde.de", "motorradmarkt.de", "börse.de") von den Gerichten Werktitelschutz zuerkannt werde. Um zu zeigen, wie gut er bewandert ist, denn zur Sache gehört es ja nicht, plaudert der Domainaspirant auch über die Recht- sprechung zu "Vertipperdomains". Dann kommt er geschäftstüchtig zur Sache: "Zur Vermeidung eines zeit- und kostenintensiven Verfahrens bieten wir Ihnen hiermit an, die Domain unbürokratisch gegen Ausgleich der Ihnen entstandenen Registrierungskosten zu übernehmen und nach Domainübertragung keine weiteren Forderungen mehr zu stellen. Insbesondere verzichten wir damit auch auf unsere Auskunfts- und Schadensersatzansprüche." Man möge doch sein Einverständnis, die Bankverbindung und die Höhe der entstandenen Kosten per Fax mitteilen. Der KK-Antrag werde gestellt und das Freigabeformular können sich die Empfänger des Schreibens per eMail oder Post zusenden lassen. Offenbar sorgt sich der Domainaspirant, dass die Empfänger das Shell-Urteil des BGH kennen, und die ersehnte(n) Domain(s), wenn sie sie tatsächlich nicht behalten möchten, allenfalls zurück, aber nicht auf ihn übertragen könnten. Für den Fall droht der Domainaspirant mit unmittelbarer Klageerhebung, zu der er seinen Rechtsbeistand, den er namentlich anführt, dann beauftragen würde. "Sollten Sie die Domain zwischenzeitlich auf einen Dritten übertragen, weisen wir darauf hin, dass wir Sie für alle uns daraus entstehenden Schäden in Anspruch nehmen werden. Als Streitwert in einem evtl. gerichtlichen Verfahren werden wir nicht unter 50.000,- Euro beantragen." Der im Schreiben zitierte Anwalt wurde von der Jurtext.de noch am Wochenende erreicht und zur Sache befragt. Ja, es sei richtig, dass der Domainaspirant einer seiner Mandanten wäre. Der Domainanspruch sei herzuleiten vom BGH-Urteil maxem.de > Links »Domainrecht« Domaingrabber vs. Domaingrabber http:// jurtext.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1246 maxem.de BGH Urteil vom 26.06.2003 I ZR 296/00 JurPC Web-Dok. 258/2003, Abs. 1 - 25 http://www.jurpc.de/rechtspr/20030258.htm shell.de BGH Urteil vom 22.11.2001 I ZR 138/99 JurPC Web-Dok 139/2002, Abs. 1 - 51 http://www.jurpc.de/rechtspr/20020139.htm > Kommentar: Neue Spielart im Wettlauf um DEN Anwalt Raffiniert. Man spannt einen renommierten Anwalt für diverse Dinge ein und in anderen Fällen (über-)dehnt man dessen Informationen zum Domainrecht nach seinem ureigenen Bedarf und bedient sich für die zu veranstaltende Kollekte einfach dessen Namen. Leider ist wohl manchem Empfänger damit die Mandatierung verbaut Bislang galt gerade dieser Anwalt auf dem Gebiet des Marken- und Domainrechtes als äußerst bewandert und erfolgreich im Sinne des gesunden Menschen- verstands. Bekannt war uns bislang nur der missglückte Versuch, mit der Wirkung des Namens eines Anwaltes sich beim Gegner durch- zusetzen. Der Anwalt fand nicht lustig, dass der Betreffende gar nicht sein Mandant war und hat ihn sich entsprechend vor- geknöpft. Ansonsten kannten wir die Taktik, des "Rechtmachens" daher, dass sich vermeintliche Rechteinhaber gezielt solche Gegner aussuchen, die spätestens nach der Negativen Feststellungs- klage einknicken. Solche Beweise des "Rechthabens" gesammelt, dienen später dazu, um sich an größere Gegner heran zu wagen. Bleibt zu hoffen, dass unter den Angeschriebenen jemand ist, der bereits Mandant des betreffenden Anwaltes ist. Gegen ihn wird der Anwalt kein Mandat für die Domain-Kollekte annehmen können und wollen. ============================================================ > Bettelbriefe aus Gladbeck Nachtrag und Berichtigung zum Newsletter vom 26.03.04 > Nachtrag: Wir berichteten schnellstmöglich über RA Frank Weiss in Gladbeck, der Bettelbriefe a la Wettbewerbszentrale verschickt hatte, als die ersten bei uns eintrafen. Seither haben sich keine neuen Empfänger gemeldet. Entweder, weil sie ja Bescheid wissen und sich daher die Anmeldung erübrigt hat, oder die Aktion war das, was bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. unter "Warmlaufen" eingeordnet wird. Gemeint ist, dass Abmahner eine neue Abmahnidee haben und diese erst einmal im kleinen Rahmen testen. Es kann angenommen werden, dass eine Reihe ebayer- Verkäufer nun erspart wurde, Frank Weiss in Gladbeck das Osterfest zu versüßen. Bei der Forschungsstelle Abmahnwelle ist man jedenfalls immer froh, wenn es noch gelingt, jemanden beim "Warmlaufen" auszubremsen. Denn das bedeutet: Ihm, der Forschungsstelle und möglichen Empfängern solcher Bettelbriefe viel Arbeit und Stress zu ersparen. > Berichtigung: Im letzten Abmahnwarner wurde Düsseldorf irrtümlich als zuständige Rechtsanwaltskammer vermutet. Es ist aber wohl die RAK Hamm http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/index.html Wie ja bereits beschrieben, entstand der Abmahnwarner Frei- tagnachmittag, als bei den RAK nur noch der Anrufbeantworter erreichbar war. Und entsprechende Internetpräsenzen von Anwälten in Gladbeck konnten leider auf die Schnelle eben- falls nicht aufgetan werden, die als zuständige Kammer die des Regierungsbezirks und nicht die des Bundes angegeben hätten. Nach den ersten drei erfolglosen Versuchen, wurde das Unterfangen aus Zeitgründen eingestellt. Der Abmahnwarner entsteht regelmäßig unter größten Zeitdruck, sodass wir leider Fehler und Unvollkommenheiten nie ganz ausschließen können. ============================================================ Impressum Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende Uracher Str. 6, 73312 Geislingen, Telefon: 07331-67951 Mitglied im Dt. Journalisten-Verband Ba-Wue DJV e.V. Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 15 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flayer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: http://www.abmahnwelle.de/meldung.html ============================================================
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