Abmahnwarner

Abmahn-Warner ISSN 1612-2712 vom 2004-05-10

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. 
Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) uner-
traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf. 
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Liebe Leserinnen und Leser,

nicht, dass seit der letzten Newsletter-Ausgabe nicht mehr 
abgemahnt worden waere. Aber es sind weitgehend immer die 
selben Geschichten: Informationspflichten, Widerrufsrecht, 
hin und wieder eine Markenrechtsverletzung, Umgehung von 
Kopierschutzmaßnahmen und Stadtplaene ohne Ende.

Inzwischen haben wir das Gebiet "Stadtplaene und Landkarten" 
weitgehend vollstaendig aufgearbeitet. Wie viel Geld haben 
die Anwaelte und wie viel die Verlage von allen Abgemahnten 
gefordert, die sich an uns gewandt hatten? Wie viel Geld 
wurde tatsaechlich aber nur bezahlt? Es gibt jetzt eine FAQ 
fuer Abgemahnte, aber auch eine TOP-10 der Irrtuemer. In 
einem Artikel geht es um die Problematik zwischen Webdienst-
leister und Auftraggeber, andere Artikel informieren über 
unsere juengsten Erhebungen im Rahmen der Vorbeugung. Wir 
gingen der Frage nach, ob wirklich nur die Abmahnkeule hilft, 
wie manche Verlage und Anwaelte gerne behaupten. Heraus 
gekommen sind interessante Erfahrungen und eine Anleitung, 
wie man möglichst erfolgreich auf einen vermeintlichen 
Rechtsverletzer zu gehen koennte.
Im Dauerprojekt informieren wir jetzt wöchentlich etwa 100 
bis 200 Website-Betreiber, die Karten einsetzen, darueber, 
dass Karten urheberrechtlich geschuetzte Werke sind. 
Sie finden die komplette Rubrik dazu unter
http://abmahnwelle.de/index.php?mode=cm_home&cm_path=/urhg

Freundliche Gruesse

Ihre 

Jutta U. Rosenbach


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Inhalt:
 I. Kreatives aus Marl - gleich zwei Abmahnideen
II. Bettelbriefe der Kanzlei Rothsching & Rudolph
Impressum
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Kreatives aus Marl

Ein Abmahn-Duo aus Marl ueberraschte gleich mit zwei Abmahn-Ideen,
die beide fuer Mehrfachabmahnungen eingesetzt wurden.

1. Idee: Gaestebuch- bzw. E-Mail-Spam
Als die erste Abmahnung dieses Duos eintraf, trauten wir unseren
Augen kaum. Vom Betreiber eines Gaestebuchs wurde ein Gast deshalb
abgemahnt, weil er (der Gast) ausser seiner anerkennenden Bemerkung
und seinem Namen auch noch einen Link zu seiner eigenen (des Gastes)
Website eintrug. Es war zwar der Link zu einer kommerziellen
Website, aber anstoessig ist sie nicht.
Das Abmahn-Duo mahnte nun nicht etwa nur den Eintrag ab, sondern
"unverlangte Werbung per eMail". - Wie das?
Tja, wie so viele Gaestebuecher nun mal angelegt sind, wird der
Betreiber per Mail(!) darueber informiert, dass sich ein Gast
eingetragen hat ...
Lustig? - Noch lustiger: In dieser Manier soll der "Gastgeber"
offenbar mit allen seinen ueber 100 Gaesten umspringen, wie der
Abgemahnte in Erfahrung brachte.


2. Idee: Beteiligte eines Pyramiden-Systems abmahnen
Es gibt Websites, da wird versprochen: Um sagenhaft "leicht reich"
zu werden, brauche man 7 bestimmte "Buecher". Magisch, ohne Zweifel!
Die Zahl 7 hat's nun mal in sich. Wem huepft angesichts dieser
Ziffer nicht das Herz.
Nun ist jedes der 7 verschiedenen Buecher bei jemand anderem zu
bestellen, indem man an die jeweils 7 angegebenen postalischen
Adressen einen 5-Euro-Schein schickt. Schade, dass es keine
7-Euro-Scheine gibt.
Danach bekommt man diese Wunder-Werke per Mail. Diese "Produkte"
kann man dann unendlich kopieren und verkaufen. Wie, steht just in
diesen Buechern selbst.
Man soll also Kunden ansprechen, diese Produkte zu kaufen, um durch
das Verkaufen derselben sagenhaft leicht reich zu werden, was diese
wiederum ihren Kunden ....
Ein klarer Fall fuer den Maerchenonkel? Erst einmal fuer UWG § 6c
und somit fuer die Staatsanwaltschaft.
Doch das Abmahn-Duo aus Marl nutzt diese Adresslisten jenseits allen
Zaubers, naemlich zur Abmahnung der Bezugsquellen wegen Spams. Egal
ob man selbst nun eine Mail dem Abmahner geschickt hatte oder nicht.
Der Kunde eines Kunden wird es schon gewesen sein. Denn die Buecher
handeln ja von nichts anderem, als davon, wie man spamt. Und auf
jeder folgenden Website prangt nun mal der eigene Name auch als
Bezugsquelle.
Nur - wie will man da jetzt eine Unterlassungserklaerung abgeben?
Google findet in 14 Sekunden 1.670 solcher Webseiten. Eine feine
Ernte, wenn das Abmahn-Duo sich die erhaltenen Gebuehren teilen
sollte.
Warum Ernte? Weil der Abmahner 2001 hoechstselbst an dritter Stelle
einer solchen Adressliste auftaucht. Er hat also selbst schon solche
wundersam vermehrbare Spamanleitungen verkauft.



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II. Bettelbriefe der Kanzlei Rothsching & Rudolph

Am Wochenende meldeten sich 11 Empfaenger von Bettelbriefen der
Kanzlei aus Ludwigshafen. Fuer Hinweise auf angebliche Verstoesse
gegen § 6 TDG sollten die Empfaenger 297,66 Euro springen lassen.
Netter Trick. Da werden manche froh sein, "so billig davon zu
kommen" und zahlen.
Jedenfalls diejenigen, denen nicht auffaellt, dass anscheinend gar
kein Mandant vorhanden ist und die Anwaelte selbst keine Mitbewerber
der Bettelbriefempfaenger sind.

Geht man davon aus, dass sich maximal 5 Prozent der tatsaechlich
Abgemahnten bei der Forschungsstelle Abmahnwelle melden, dann haben
mindestens 220 Website-Betreiber vergangenen Samstag solch ein
Schreiben aus dem Briefkasten gezogen.

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Impressum

Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712

V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de
Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende
Uracher Str. 6, 73312 Geislingen, Telefon: 07331-67951
Mitglied im Dt. Journalisten-Verband Ba-Wue DJV e.V.

Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 15
Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de
(fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen)

Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines)

Flyer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf
Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf
Abmahnung melden: http://www.abmahnwelle.de/meldung.html

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