Abmahnwarner

Abmahn-Warner ISSN 1612-2712 vom 2004-07-19

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt
sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) uner-
traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf.
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ISWI - aufgelöst, Abmahnungen gegenstandslos

Mit dem letzten Newsletter warnten wir vor den Aktivitäten eines
Abmahnvereins, der sich ISWI "Institut zum Schutz des Wettbewerbs im
Internet e.V." nannte, aber nicht ins Vereinsregister eingetragen
war.
Wie der Vorstand einräumte, soll es sich um 120 Abmahnungen
gehandelt haben.
Abgemahnt wurden, wortreich und mit seitenlangen Urteilslisten und
Gesetzestexten untermauert, vermeintliche Verstöße gegen das TDG.
Dafür, aber ohne Rechtsgrundlage, sollten die Empfänger jeweils 493
Euro bezahlen.

Wer sich in irgendeiner Weise deshalb an den ISWI gewendet hat,
bekam jetzt die am 15. Juli 04 verfasste Mitteilung, dass der Verein
aufgelöst worden sei und der Antrag auf Eintragung beim
Vereinsregister zurückgezogen werde. Dies sei am 14. Juli schon auf
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden.
Herr Stoiber sei als Vorstand abberufen worden und würde sich
verpflichten, "ehrenamtlich und ohne finanzielle Ausstattung die
Vorgänge wohlwollend und zu aller Zufriedenheit abzuschließen."

Gottfried Stoiber erklärt dazu: "Als Vorstand habe ich die
eingeräumten Kompetenzen überschritten." Er bittet darum, die
Schreiben als gegenstandslos zu betrachten, da sie keine rechtliche
Grundlage haben.

Wie Herr Stoiber Abmahnwelle gegenüber mitteilte, werden alle, die
bereits Gelder überwiesen hätten, diese zurückerstattet bekommen.
Auch müsse er die Kosten der deshalb eingeschalteten Anwälte tragen.
Auf die Frage, wie es denn zu dieser Fehlleistung kommen konnte,
meinte Stoiber, dass zu wenig juristisches Wissen vorhanden gewesen
sei.
Abschließend gefragt, ob ein neuer Verein geplant sei, winkte
Stoiber ab: "Nein, ganz bestimmt wird es in dieser Form keinen neuen
Verein geben."

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Impressum

Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712

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