Bettelbriefe aus Bremen vom 2004-11-22
Im Rahmen der Globalisierung der Märkte hat Ende 1999 der Deutsche Bundestag aufgrund einer EU-Verordnung ein Gesetz verabschiedet, das im Februar 2000 in Kraft trat. (*) Nun tritt neuerdings ein Wirtschaftsunternehmen auf den Plan, das angibt, den Auftrag erhalten zu haben, über die "Unternehmenspublizität und Umsetzung" dieses Gesetzes eine Studie zu erstellen. Der Auftraggeber (Mandant) wird nicht genannt. Wir wissen nicht, wie gut oder schlecht die Studie bezahlt wurde - dem Unternehmen scheint das Honorar jedenfalls nicht gereicht zu haben. Denn als "Geschäftsführer ohne Auftrag" schreibt es jetzt die Forschungsobjekte der Studie, Firmen nämlich, an und klärt diese eindringlich über die Folgen auf, die zu gewärtigen sind, wenn besagtes Gesetz nicht befolgt wird. "Pflichtgemäß", heißt es da, "haben wir auf den Umstand hingewiesen, dass auch Ihnen diese Konsequenzen wegen Nichteinhaltung der Pflichten aus § ... drohen. Von einem entsprechenden Antrag an das XXXXgericht haben wir abgesehen und raten dringend an, Ihrer XXXXpflicht nunmehr unverzüglich nachzukommen." "Für diese Mitteilung angefallenen Kosten und Gebühren" wird binnen 7 Tagen die Bezahlung von 197,20 Euro erwartet. Was das Unternehmen da hoffnungsfroh verschickt, ist keine Abmahnung, sondern das, was wir einen "Bettelbrief" nennen: eine Forderung, die in der Hoffnung verschickt wird, dass genügend Empfänger darauf hereinfallen und verschreckt den gewünschten Betrag überweisen. Und wer weiß, vielleicht hofft das Unternehmen in diesem Fall sogar noch, auf diese Weise an neue Mandanten zu kommen. (*) Um der Nachahmung vorzubeugen, sehen wir von einer konkreteren Nennung der Richtlinie bewusst ab.
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