Mitbewerber-Hatz / Widerrufsbelehrung vom 2004-12-08
============================================================ Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) uner- traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf. ============================================================ "Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuueben. Er hat sich innerhalb und ausserhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, wuerdig zu erweisen." (BRAO § 43 Allgemeine Berufspflicht) Dresden: RAin A. M. verschickt im Auftrag ihrer Mandantschaft seit Mitte Juli mal mehr, mal weniger Abmahnungen pro Tag. Abmahngruende bezieht sie aus den Informationspflichten und dem Widerrufsrecht. Hat sie bislang 392,66 Euro berechnet, so ist jetzt die erste Abmahnung zu stolzen 644,50 Euro vorgelegt worden. Dafuer ent- haelt diese auch deutlich weniger augenfaellige Anhaltspunkte, anhand derer Missbrauch vermutet werden koennte. Auftraggeber sei Thomas H. aus St. Georgen, ein "Mitbewerber" der unterschiedlichen Abgemahnten auf ebay. Derart Geschaedigte formieren sich derzeit zu einer Streit- genossenschaft und wollen Klage erheben, um als Schadensersatz bereits bezahlte Kosten zurueck zu erhalten. "Die Welt hat genug fuer jedermanns Beduerfnisse, aber nicht fuer jedermanns Gier." (Mahatma Gandhi) Abmahnwelle in der Gesundheitsbranche Eine NxxXxxx GmbH aus Langenhagen laesst ueber eine Hannoveraner Rechts- und Fachanwaeltin Shopbetreiber abmahnen, die im weitesten Sinne der Gesundheits- und Fitnessbranche zugeordnet werden koennen. Die Abmahnungen stammen vom 7. Dezember. Gefordert werden jeweils 868,84 Euro. Vertragsstrafe liegt bei 5.200 und Streitwert bei 10.000 Euro. Anhand der Rechnungsnummern duerfte es sich um mehr als 50 Abmahnungen handeln. Erleichterung insbesondere fuer ebay-Verkaeufer Und nachfolgend informieren wir Sie noch ueber eine Gesetzes- aenderung, von der ausnahmsweise mal keine neue Abmahngefahr ausgehen duerfte: Am heutigen 8. Dezember tritt das "Gesetz zur Aenderung der Vorschriften ueber Fernabsatzvertraege bei Finanzdienstleistun- gen" in Kraft, wie das Referat Presse- und Oeffentlichkeits- arbeit des Bundesministeriums der Justiz kurzfristig meldete. Dabei wird auch eine Erleichterung im Widerrufsrecht einge- fuehrt. Der Bundesrat hatte zum Fernabsatzgesetz den Vermittlungsaus- schuss angerufen, da die bisherige Regelung in erheblichem Masse missbraeuchlich genutzt wurde, hiess es dazu am 27.Oktober 2004 in einer Meldung (208/2004). Demnach kann die Widerrufsbelehrung geaendert werden. Das gesetzliche Muster dazu (muss noch angepasst werden): http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/anlage_2_24.html Laut Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (Druck- sachen 15/2946, 15/3483, 15/3870) betraefe die gesetzliche Neuerung den Gestaltungshinweis der Widerrufsbelehrung in der BGB-InfoV Nr. 7. Tatsaechlich duerfte aber Nr. 6 gemeint sein. Vorgeschlagen wird folgender Text: "Sie haben die Kosten der Ruecksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurueckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht uebersteigt oder wenn Sie bei einem hoeheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben." ============================================================ Impressum Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende Uracher Str. 6, 73312 Geislingen Mitglied im Dt. Journalisten-Verband Ba-Wue DJV e.V. Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 17 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: http://www.abmahnwelle.de/meldung.html ============================================================
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