Abmahnwarner

Neues von der Abmahnfront vom 2006-08-02

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. 
Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!) uner-
traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf.
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Neues von der Abmahnfront 

1. Karten-Abmahnungen

Euro-Citys bzw. www.stadtplandienst.de schlägt immer noch in 
schöner Regelmäßigkeit zu. Jetzt haben sich die Herren eine 
neue Anwaltskanzlei geleistet.

Die Eurocitys AG ist einer der ältesten und bekanntesten Ab-
mahner. Es gibt sogar ein Urteil vom AG Charlottenburg
(http://www.netlaw.de/urteile/agb_03.htm) das dies belegt. 
Leider ist dieses Urteil vom LG Berlin in zweiter Instanz ge-
kippt worden.

Links zum Thema
http://www.stadtplan-gratis.de/urheber/index.php
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20069/1.html



2. Foren-Abmahnungen

Zur Zeit schwappt eine Welle von Foren-Abmahnungen durch das 
Netz. Die Abmahnungen beziehen sich zunächst nur auf Foren. 
In späteren Stadien könnten auch weitere Kommunikationsmittel, 
wie z.B. Gästebücher, Weblogs etc. betroffen sein. Im Heise-
Urteil auf das sich die Abmahnungen beziehen, wird Heise auf-
gefordert seine Internetforen auf die rechtliche Zulässigkeit 
der Einträge zu überprüfen. Weiterhin muss Heise gewährleisten
das keine weiteren rechtswidrigen Einträge zu Stande kommen. 
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: 1-15 U 180/05) 
http://shink.de/8sf8y5 entschied das Forenbetreiber für Ein-
träge von anonymen Usern haften. Nun lassen sich trefflich 
jede Menge verschiedenster Abmahnungen daraus generieren. Das 
Heise-Urteil, auf die sich die erwähnten Foren-Abmahnungen 
beziehen, widerspricht unseres Erachtens eindeutig dem 
§11 TDG (Speicherung von Informationen):
"
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie 
für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung 
oder der Information haben und ihnen im Falle von 
Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder 
Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige 
Handlung oder die Information offensichtlich wird, 
oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information
zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald 
sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Dienste-
anbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
"

Es ist klar dass ein Forenbetreiber sein Forum regelmäßig über-
wachen muss, aber es liegt natürlich in der Natur der Sache 
dass er nicht im Vorhinein wissen kann was ein User einträgt. 
Hier wäre nur das Mittel des Moderators der nun seinerseits 
ein Rechtskundiger sein muss ein Ausweg.

Links zum Thema
http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html
http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-foreneintraege-auswirkungen-des-heise-urteils.html
http://www.internetrecht-rostock.de/haftung-foren.htm



3. Impressums-Abmahnungen

Ist ein fehlerhaftes Impressum abmahnfähig?
In dem Punkten Name, Anschrift, E-Mail und Telefon ist sich die
Rechtssprechung einig, aber in den restlichen Punkten gibt es 
verschiedene Auslegungen. Z.B. hat das OLG Koblenz (Az.: 4 U 1587/05) 
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={6A03371E-0809-4419-8120-1D3CD3BE5058}
entschieden, dass "Das Fehlen der Angabe der zuständigen Auf-
sichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres 
als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil 
der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden". Nach uns 
vorliegenden Informationen entschied sich allerdings das LG 
Berlin in 2 Einstweiligen Verfügungen anders. 

Link zum Thema
http://www.e-recht24.de/news/Wettbewerbsrecht/337.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html
http://www.abmahnwelle.de/certiorina



4. AGB-Abmahnungen

Es geht um die "lebenslange Garantie"
Hier geht es um Garantie nicht um die gesetzlich vorgeschriebene 
zweijährige Gewährleistung. Bei "lebenslanger Garantie" wäre die 
Frage offen, auf welches Leben sich gerade diese Garantie bezieht. 
Auch deshalb schließt der Gesetzgeber eine Garantie länger als 30 
Jahre im BGB § 202 Abs. 2 aus. 

Am 28.07. wurde uns gemeldet, im besonderen in ebay, Abmahnungen 
von RAe Opitz & Thomas Hettwer verschickt werden in denen lebens-
lange Garanie abgemahnt wird. Wir konnten bislang keine größere 
Abmahnaktion diesbezüglich feststellen, was nicht heissen soll, 
dass es sich hier um den Anfang einer Abmahnwelle handelt. 
Bei unseren Recherchen haben wir fesstellen können, dass selbst 
private Anbieter in der Artikelbezeichnung mit "lebenslanger 
Garantie" werben.

Links zum Thema

http://www.it-recht-kanzlei.de/ Nachricht vom 26.07.2006
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__202.html
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020725/b_3.phtml


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Impressum
Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de
Rudolf Koch, 2. Vorsitzender
Uracher Str. 6, 73312 Geislingen 
Redaktions-Fax: 0521-38093298
Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de
(fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen)
Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines)
Flyer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf
Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf
Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de
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