Neues von der Abmahnfront vom 2006-08-02
============================================================ Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!) uner- traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf. ============================================================ Neues von der Abmahnfront 1. Karten-Abmahnungen Euro-Citys bzw. www.stadtplandienst.de schlägt immer noch in schöner Regelmäßigkeit zu. Jetzt haben sich die Herren eine neue Anwaltskanzlei geleistet. Die Eurocitys AG ist einer der ältesten und bekanntesten Ab- mahner. Es gibt sogar ein Urteil vom AG Charlottenburg (http://www.netlaw.de/urteile/agb_03.htm) das dies belegt. Leider ist dieses Urteil vom LG Berlin in zweiter Instanz ge- kippt worden. Links zum Thema http://www.stadtplan-gratis.de/urheber/index.php http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20069/1.html 2. Foren-Abmahnungen Zur Zeit schwappt eine Welle von Foren-Abmahnungen durch das Netz. Die Abmahnungen beziehen sich zunächst nur auf Foren. In späteren Stadien könnten auch weitere Kommunikationsmittel, wie z.B. Gästebücher, Weblogs etc. betroffen sein. Im Heise- Urteil auf das sich die Abmahnungen beziehen, wird Heise auf- gefordert seine Internetforen auf die rechtliche Zulässigkeit der Einträge zu überprüfen. Weiterhin muss Heise gewährleisten das keine weiteren rechtswidrigen Einträge zu Stande kommen. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: 1-15 U 180/05) http://shink.de/8sf8y5 entschied das Forenbetreiber für Ein- träge von anonymen Usern haften. Nun lassen sich trefflich jede Menge verschiedenster Abmahnungen daraus generieren. Das Heise-Urteil, auf die sich die erwähnten Foren-Abmahnungen beziehen, widerspricht unseres Erachtens eindeutig dem §11 TDG (Speicherung von Informationen): " Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Dienste- anbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird. " Es ist klar dass ein Forenbetreiber sein Forum regelmäßig über- wachen muss, aber es liegt natürlich in der Natur der Sache dass er nicht im Vorhinein wissen kann was ein User einträgt. Hier wäre nur das Mittel des Moderators der nun seinerseits ein Rechtskundiger sein muss ein Ausweg. Links zum Thema http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-foreneintraege-auswirkungen-des-heise-urteils.html http://www.internetrecht-rostock.de/haftung-foren.htm 3. Impressums-Abmahnungen Ist ein fehlerhaftes Impressum abmahnfähig? In dem Punkten Name, Anschrift, E-Mail und Telefon ist sich die Rechtssprechung einig, aber in den restlichen Punkten gibt es verschiedene Auslegungen. Z.B. hat das OLG Koblenz (Az.: 4 U 1587/05) http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={6A03371E-0809-4419-8120-1D3CD3BE5058} entschieden, dass "Das Fehlen der Angabe der zuständigen Auf- sichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden". Nach uns vorliegenden Informationen entschied sich allerdings das LG Berlin in 2 Einstweiligen Verfügungen anders. Link zum Thema http://www.e-recht24.de/news/Wettbewerbsrecht/337.html http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html http://www.abmahnwelle.de/certiorina 4. AGB-Abmahnungen Es geht um die "lebenslange Garantie" Hier geht es um Garantie nicht um die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistung. Bei "lebenslanger Garantie" wäre die Frage offen, auf welches Leben sich gerade diese Garantie bezieht. Auch deshalb schließt der Gesetzgeber eine Garantie länger als 30 Jahre im BGB § 202 Abs. 2 aus. Am 28.07. wurde uns gemeldet, im besonderen in ebay, Abmahnungen von RAe Opitz & Thomas Hettwer verschickt werden in denen lebens- lange Garanie abgemahnt wird. Wir konnten bislang keine größere Abmahnaktion diesbezüglich feststellen, was nicht heissen soll, dass es sich hier um den Anfang einer Abmahnwelle handelt. Bei unseren Recherchen haben wir fesstellen können, dass selbst private Anbieter in der Artikelbezeichnung mit "lebenslanger Garantie" werben. Links zum Thema http://www.it-recht-kanzlei.de/ Nachricht vom 26.07.2006 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__202.html http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020725/b_3.phtml ============================================================ Impressum Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Uracher Str. 6, 73312 Geislingen Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de ============================================================
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