Neues von der Abmahnfront vom 2006-09-23
1. In eigener Sache Die Domain www.abmahnung.de ist umgezogen nach http://abmahnung.abmahnwelle.de 2. AGB-Abmahnungen - Widerruf bei Online-Geschäften Ein für Webshopbetreiber sehr Wichtiges Urteil des Kammergerichtes Berlin vom 18.07.2006 hat die Widerrufsfrist von 14 Tagen gekippt. Denn das Kammergericht meint, das die Widerrufsbelehrung im bei ebay keine "Textform" im Sinne des Gesetzes ist. Also gilt dem Gesetz nach die Widerrufsbelehrung nach dem Vertragsabschluss. Diese beträgt 1 Monat. Dieses Urteil ist auch auf andere Online-Auktionen anzuwenden. Links zum Thema http://www.dr-bahr.com/news_det_20060810010054.html http://www.dr-bahr.com/news_det_20060902115004.html http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_156-06.pdf In Folge gibt es ein neues Urteil des Landgerichtes Flensburg das sich im wesentlichen mit dem Wertausgleich beim Widerruf beschäftigt. Dieses Urteil meint das es ausreicht wenn die Belehrung (AGB) gemäß BGB-InfoV nach § 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB bei Lieferung der Ware vorliegt. Links zum Thema http://www.dr-bahr.com/news_det_20060908000245.html http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html 3. Ausschluss des Widerrufsrechtes bei fehlender Originalverpackung unwirksam Das bestehen auf eine Originalverpackung beim Widerruf wurde schon öfter abgemahnt, aber ein neues Urteil des LG Coburg bewegt uns erneut darauf hinzuweisen. Zitat aus dem Urteil LG Coburg Az: 1HK 0 95/05 "Bei dem gegebenen Angebot hat die Verfügungsbeklagte im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dort 4.3) darauf hingewiesen, dass bei der Rückabwicklung eines Vertrages auf Grund Widerrufs die Ware nur in der Originalverpackung zurückgenommen werden könne. Diese Belehrung ist inhaltlich unrichtig, da die Ausübung des Widerrufsrechtes und die Rückabwicklung des Vertrages nicht von dem Vorhandensein einer Originalverpackung abhängig gemacht werden kann. Eine abweichende Vereinbarung dahingehend ist unwirksam (§ 312 f BGB)." Links zum Thema http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/17/lg-coburg-urt-v-09032006-az-1hk-0-9505-volltext http://sewoma.de/berlinblawg/2006/07/20/wolff-marting/ausschluss-von-widerruf-bei-fehlender-originalverpackung-unwirksam/ 4. Musik-Abmahnungen - WLAN Bei einem nicht durch ein Passwort verschlüsseltem WLAN-Netz, ist der Inhaber bzw. Betreiber des WLAN-Anschlusses als Mitstörer verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen. So betont das LG Hamburg das es allgemein bekannt ist, dass die illegale Nutzung eines ungeschützten WLAN-Anschlusses möglich ist. Weiter meint das Gericht, das es durchaus zumutbar ist, die technische Möglichkeit wahrzunehmen, den WLAN-Anschluss zu verschlüsseln. http://www.dr-bahr.com/news_det_20060908115619.html http://sewoma.de/LG-Hamburg-offenes-WLAN-Haft.htm ============================================================ Impressum Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Uracher Str. 6, 73312 Geislingen Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://abmahnung.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de ============================================================
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