Online-Shops allgemein vom 2007-01-29
===================================================================== Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!) unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf. ===================================================================== Online-Shops allgemein Eine Petition gegen den Abmahnwahn im Internet http://www.ieba.de/index.php?option=com_content&task=view&id=66&Itemid=140 Update eBay-Spezial Weihnachtsnewsletter Nachdem wir den Weihnachtsnewsletter versandt haben, haben uns viele hilfreiche Reaktionen erreicht. Laut des aktuellen Beschlusses des Kammergerichtes Berlin AZ: 5 W 295/06 ist der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." irreführend. Dieser Satz aus der Widerrufserklärung in BGB-InfoVO, den auch wir in unserem Weihnachtsnewsletter hatten, sei missverständlich, da sich die empfohlene Widerufserklärung nur auf die "Textform" bezieht. Zitat: "Der Wortlaut des Musters (hier ist das Muster aus BGB-InfoVO gemeint) ist - wie der Fall zeigt - in mehrfacher Hinsicht von vornherein ungeeignet, wenn gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB vor Vertragsschluss Informationen über ein Widerrufsrecht nicht in Textform mitgeteilt, sondern lediglich in einem Internetauftritt zur Verfügung gestellt werden." Weiter liegt uns ein Fall vor, nachdem der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.", mit der Begründung, die Frist beginne er am Folgetag, abgemahnt wurde. Dazu liegt uns noch kein Urteil vor. Nach diesem Zitat würde der Beschluss weitreichende Folgen für den gesamten Onlinehandel haben. Daraus folgt der mögliche Text für die Widerrufsbelehrung Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und am Tag nach dem Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Des weiteren wäre zu überdenken ob man den Satz "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt." in Online-Auktionen nicht ganz entfernt und Ihn nur als Textform zur Verfügung stellt. Links http://sewoma.de/berlinblawg/2006/08/04/wolff-marting/ist-das-amtliche-muster-fuer-die-widerrufsbelehrung-unwirksam/ http://web260o.dynamic-kunden.ch/proxy/index.php?q=aHR0cDovL3d3dy5rYW1tZXJnZXJpY2h0LmRlL2VudHNjaGVpZHVuZ2VuLzVfV18yOTUtMDYucGRm http://www.dr-bahr.com/news_det_20070101122706.html http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=1300016691&tstart=0&mod=1166892620467 PAngV-Abmahnungen - Update Mediamarkt-Abmahnungen Alle Internetverkäufer die Elektrogrossgeräte verkaufen sollten unbedingt die Kennzeichnungsplicht der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) beachten, diese wird zur Zeit vermehrt abgemahnt. Links http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=Newsletter/20061221_Kennzeichnungspflichten_für_Haushaltskühlgeräte_im_Online-Bereich http://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2002/index.html http://www.eu-label.de/page/index.php?envkv P2P-Abmahnungen Nutzer von P2P-Tauschbörsen sollen in Zukunft vermehrt abgemahnt werden. Abgemahnt werden hier die Uploads. Das Verhängnisvolle ist, dass es den meisten Tauschbörsennutzern nicht bewusst ist, dass der Download schon während des herunterladens wieder zum illegalem Upload angeboten wird. Auch ist BitTorrent keine Lösung, da es genau so verfolgt wird. Links http://de.theinquirer.net/2006/12/15/gefaengnisstrafe_fuer_p2puploa.html http://www.beckmannundnorda.de/urteil_filesharing.html http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/383.html ===================================================================== Disclaimer Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir übernehmen deshalb keine Haftung. ===================================================================== Impressum Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Claus Müller Geschäftsstelle und Postadresse: Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://abmahnung.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de =====================================================================
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