Abmahnwarner

A B M A H N - W A R N E R ISSN 1612-2712 vom 2003-06-09

bitte beachten Sie die geänderte Abo-Verwaltung am Ende des Newsletters.

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 A B M A H N - W A R N E R

Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!!)
unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf

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INHALT

1) Autorennamen sind teuer!
2) Teure Lektion für Firmengründer
3) Wer wacht eigentlich über die Wächter?
4) Neue Artikel in der Gazette
5) webrobin.de

- Leserzuschriften
- Impressum
- Abo-Verwaltung

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1) Autorennamen sind teuer!

Da hat doch im Jahre 1997 jemand sich die Domain tolkien.com als eMail-Adresse
registriert. Ob er seinerzeit eine Markenrecherche durchführen ließ, ist nicht
bekannt - gefunden hätte man damals allerdings nichts.

Denn die Firma J.R.R. Tolkien Estate Ltd. sowie die Tolkien-Familienstiftung
haben erst im Jahre 2001 eine Gemeinschaftsmarke TOLKIEN angemeldet. Und erst
jetzt im Jahre 2003 bemerken sie, daß man Interesse an der Domain tolkien.com
haben könnte. Sie beauftragen ihre Hauskanzlei in Oxford. Dort ist man des
Deutschen offenbar nicht mächtig und beauftragt eine namhafte Hamburger Kanzlei.
Der dort den Fall bearbeitende Anwalt ist nach den Publikationen mit Datenschutz
und Datenbanken bestens vertraut. Für ein nach hanseatischer OLG Rechtsprechung
(http://www.internetrecht-rostock.de/e-commerce28.htm) ausreichendes Impressum
hat dieses geballte Wissen der Anwaltsfabrik jedoch nicht gereicht. Die
Anbieterkennzeichnung wird unter dem Namen "§6 TDG" im Untermenue "Profile"
versteckt - die Webseite ist allerdings ein Mediendienst und kein Teledienst.

Auch ansonsten glänzt der promovierte Anwalt mit juristischen Glanztaten und
Aussagen wie "Es ist beim besten Willen kein Grund ersichtlich, warum diese
Internet-Seite unter der Adresse www.tolkien.com betrieben werden müßte." Daß
man Internet-Domains auch zu anderen Zwecken als WeltWeitemWarten nutzen kann,
ist dem Herrn Anwalt wohl noch nicht aufgefallen.

Er droht sogar mit der Geltendmachung weitergehender Ansprüche bezüglich
Markeneintragungen von Charakteren aus Tolkiens Fantasywelt, obwohl er doch
selber feststellt, daß der Inhalt der Webseite "mit den Werken von J.R.R. Tokien
nicht zu hat". Das macht natürlich soviel Sinn wie die Androhung des
Führerscheinentzuges bei der einer Person, die keinen Führerscheint hatte.

Bei der Gebührenberechnung ist man natürlich auf geistiger Höhe. Inkl. 3/10
Erhöhungsgebühr, Mehrwertsteuer und den Kosten der englischen Kanzlei verlangt
man stolze 2.594,46 Euro. Für den zweiten Mandanten wird auch schon mal etwas
gelogen, denn wenn Herr Anwalt behauptet, daß seine Mandanten Inhaber der
Gemeinschaftsmarke TOLKIEN sein, so ist das schlicht falsch, wie ein Blick in
das Markenregister zeigt. Die Marke gehört lediglich der Firma The J.R.R.
Tolkien Estate Ltd. und die hat sich schwer genug getan, diese Marke überhaupt
angemeldet zu bekommen. Das Markenregister stellt ausdrücklich fest, daß die
Marke keine Unterscheidungskraft erlangt habe.

Der Anwalt führt Verletzungen im Namensrecht und Markenrecht ins Feld. Nur liegt
ein Markenverstoß nur dann vor, wenn die Domain geschäftlich genutzt würde. In
dem Fall hätte sie aber auch eigene Rechte, die sogar noch älter wären als die
Marke Tolkien. Ein möglicher Bumerang für die ohnehin schwache Marke.

(HP, 4.6.2003)


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2) Teure Lektion für Firmengründer

Berlin: Die Reed Elsever Properties Inc.in Washington ist seit 1996 Inhaberin
der Gemeinschaftsmarke NEXIS. Das erfuhr Herr X. jetzt durch die Abmahnung einer
Münchner Kanzlei. Herr X hatte im März in England die Netzwerkfirma Nexis
Solutions gegründet und für den Firmenauftritt eine Domain konnektiert, die nun
Anlass zur Abmahnung gab. Sowohl "Solutions" also auch Firmenart in Verbindung
mit "Nexis" würden gegen die Rechte der Markeninhaberin verstoßen, erfuhr der
frisch gebackene Firmeninhaber. Da beides beschreibend sei, könnten sich solche
Kombinationen nicht wirklich von der Marke so unterscheiden, wie es ein
Markeninhaber beanspruchen kann.
Bei einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro belaufen sich die Kosten für diese
anwaltliche Aufklärung (Abmahnung) auf 1.035,50 Euro für den Firmengründer.

Nicht dass ich wüsste, dass es so gewesen wäre, aber weil es so schön passt:
"Firmenname kann frei gewählt werden," lautet einer der Vorteile, warum man sich
vielleicht gegen eine AG oder GmbH und für eine Ltd. entscheiden könne, erfährt
man auf einer Website, auf der auch zwei Bücher zum Thema "Limited" vermarktet
werden.
Ein gefährlicher Punkt, wenn man ihn so allein dort stehen lässt. - Ohne Hinweis
darauf, dass Gründungswillige zumindest bei den Gemeinschaftsmarken
http://oami.eu.int/search/trademark/la/de_tm_search.cfm vorher eine Recherche
durchführen sollten, bevor sie die 555,00 Euro in solch eine Firmengründung
investieren.

(jur, 09.06.03)



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3) Wer wacht eigentlich über die Wächter?

Erst kürzlich war die Wettbewerbszentrale Opfer eines windigen Zeitgenossens
geworden, der anderen Leuten das Geld versucht, aus der Tasche zu ziehen,
anstatt selbst richtig zu arbeiten. Nicht, dass er nicht arbeiten würde. Er
schreibt ja gern und viel. Nur eben das Falsche – beispielsweise Abmahnungen
obwohl sein dazu gegründeter Verein noch gar nicht eingetragen ist. Nun hat er
sich was Neues ausgedacht, das aber wieder bereits nach kurzer Zeit aufgefallen
war. Kaum bekamen Leute einer bestimmten Stadt eine Abmahnung von der
Wettbewerbszentrale wegen einem unvollständigen Impressum, lag kurze Zeit später
ein Angebot im Briefkasten, das dazu wie die Faust aufs Auge passt: wieder ein
in Gründung befindlicher Verein bietet gegen einen Pauschalpreis an, die
Internetpräsentation an die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Einen lauteren Wettbewerb hat die Wettbewerbszentrale damit nicht gesichert.
Es muss ja nicht gleich darum gehen, kleine Aufträge zu ergattern. Anscheinend
lässt sich solch eine Einrichtung wie die Wettbewerbszentrale auch bequem dazu
instrumentalisieren, Konkurrenten das Leben zumindest schwer zu machen, wenn
nicht gar sie ganz aus dem Netz zu vertreiben. Beobachten lässt sich das sehr
schön in der Brautmodenbranche. Immer und immer wieder werden entsprechende
Firmenpräsentationen von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Auch jetzt hat es
wieder solch eine Abmahnung für 189,00 Euro gegeben. Nur die Wettbewerbszentrale
selbst kann sagen, ob es ein Denunziant ist oder ob mehrere dahinter stecken.
Ich vermute mal, dass  nur ein Mitbewerber  dahinter steckt. - So, wie
offensichtlich damals bei den privaten Hubschrauberflügen.

Ich habe mich vor kurzem mit einer Abgemahnten aus der Brautmodenbranche
unterhalten. Es ist praktisch nicht möglich, die gesamte Branche mit
informativen Artikel in einem entsprechenden Fachblatt für die
Informationspflichten o.a. zu sensibilisieren. Es gibt offenbar weder einen
speziellen Verband, noch ein spezielles Fachblatt, man sieht sich allenfalls und
da eben als Konkurrenz – auf Messen und Ausstellungen.  - Leichtes Spiel also
für denjenigen, der seine Konkurrenz gerne ärgern möchte. Auch so wird natürlich
sicher kein lauterer Wettbewerb gesichert.

Die Wettbewerbszentrale hat inzwischen einen neuen Internetauftritt.
http://www.wettbewerbszentrale.de
Es gibt jetzt etwas wenigstens etwas Informationen. Denn gerade sie war mir
immer das Paradebeispiel für eine Form von Politik, die Prof. Dr. Herberger von
der Universität Saarbrücken auf dem 8. EDV-Gerichtstag als "Dog Law" bezeichnet
hatte."Der Hund bekommt im Nachhinein Prügel und weiß dann, dass er vorher etwas
falsch gemacht hat."
Doch das "Petzformular", wie wir bei der Abmahnwelle es nennen, ist auch beim
neuen Auftritt geblieben. Nach wie vor gefällt mir deshalb auch ihre
österreichischen Schwester http://www.schutzverband.at um Längen besser. Auch
dort gibt es die Möglichkeit der Beschwerde. Aber wenn man Unternehmer ist,
bekommt man klar gesagt: "Selber klagen" oder sich, so man Mitglied einer
Organisation ist, die dem Schutzverband angehört, an selbige wenden.
So wird sich der österreichische Schutzverband immerhin nicht so leicht zu etwas
benutzen lassen können, was nicht wirklich einem Lauteren Wettbewerb dient.
Nichts desto trotz wird manchen sicher interessieren, welche Vorteile eine
Mitgliedschaft bei der dt. Wettbewerbszentrale gegeben sind: Unter
"Rechtsberatung" also - Prüfung im Vorfeld -  gibt es beispielsweise den Punkt
"Internetauftritt".

(jur, 10.06.03)


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4) Neue Artikel in der Gazette

Internet-Recht im Unternehmen
eine Buchbesprechung von Rudolf Koch
http://www.abmahnwelle.de/index.php?mode=cm_home&cm_path=/buchbesprechungen

Eine Behörde zu den Anbieterkennzeichnungspflichten
Wann gilt TDG und wann MDStV? Was versteht man unter "geschäftsmäßig"? Braucht
ein Verein ein Telefon? Holger Pellmann im Gespräch mit Antje Wöhrn von der
Bezirksregierung Weser-Ems.
http://www.abmahnwelle.de/index.php?mode=cm_home&cm_path=/infopflichten/weser-em
s

Der schiere Wahnsinn
von P.L.Agiatus
http://www.abmahnwelle.de/index.php?mode=cm_home&cm_path=/abmahnwahn/plagiatus

(jur, 10.06.03)


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5) webrobin.de

Der neue Webrobin oder das "Ich-will-sofort-abgemahnt-werden-Register"

Neben Stadtplan-gratis.de ist Webrobin.de ein weiteres Projekt der Abmahnwelle
e.V.

"Webrobin ist tot, es lebe der neue Webrobin" lautet das Motto, denn die Site
hat zwei Themenschwerpunkte:

1. Die Webrobin-Urne: Sie ist das Depot für Gedanken, Materialien, Urteile usw.
aller Newsletteranbieter, die vor zwei Jahren vom ursprünglichen Domaininhaber
abgemahnt wurden.

2. Das Webrobin-Register: Hier können sich Internet-User, die lieber gleich
anwaltlich und kostenpflichtig abgemahnt werden wollen, anstatt sich mit dem
Betroffenen direkt gütlich zu einigen, in das neue "Webrobin-Register"
eintragen.

Die Hintergründe: Wohl jeder, der irgendwie im Internet unterwegs ist, hat hier
und da schon einmal eine Urheberrechtsverletzung begangen; meist sogar ohne
Wissen und Absicht.

Wie schön wäre es, wenn sich dann der Urheber erst einmal per Mail melden würde,
um sachlich-freundlich und ohne unnötig Kosten zu verursachen auf diesen Umstand
hinzuweisen. Doch anstatt eines "Dankeschön" bekommt man von manchen Ertappten
gleich patzige Antworten oder wird als SPAMer hingestellt. Der Urheber fragt
sich dann mit Recht: Warum bin ich nicht gleich zum Anwalt gegangen und müsste
mich dann mit "dem" nicht mehr 'rumschlagen? Und genau für solche Leute ist der
neue Webrobin da.

Also liebe Hartgesottenen und Masochisten: Wenn Sie auf dicke Anwaltsbriefe mit
ebenso dicken Kostennoten stehen und gleich und ohne langes Rumgemache die
Kanonen auspacken wollen, dann ist Ihr Eintrag ins Register unter
www.webrobin.de ein unbedingtes Muss!


(Jürgen Grau)


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- LESERZUSCHRIFTEN

zu dem Beitrag "4) Abmahner bekommt Contra" aus Ihrem Abmahn- Warner vom
21.05.2003 und Ihrer Theses "Verstoß gegen § 6 TDG ist nicht
sittenwidrig" möchte ich zu Bedenken geben, daß ein nicht unerheblicher Teil der
Gerichte, die sich sich regelmäßig mit dem gewerblichen
Rechtsschutz und insbesondere dem Wettbewerbsrecht beschäftigen, gegenteiliger
Auffassung sind (die ich allerdings ebenfalls so nicht
teile), ...
Im übrigen halte ich Ihren Abmahn-Warner für eine gute und informative
Einrichtung und lesen ihn mit Genuss.

Mit freundlichen Grüsse.
H. B.



Anmerkung der Autorin: Mein Beitrag war keine Gesamtschau der Rechtsprechung zum
TDG und ich habe auch keine These aufgestellt,
sondern mich rein an die Tatsachen gehalten:
Uns sind konkret zu der Abmahnwelle des Heilpraktikers zwei Urteile bekannt
geworden und über sie habe ich - ausdrücklich im Zusammenhang mit den
Heilpraktikerabmahnungen berichtet.

Im Übrigen gehen neuere Entscheidungen tatsächlich in die aufgezeigte Richtung.
Der BGH ändert seine Rechtsprechung. Dazu empfehle ich, sich die Urteile
anzusehen, die in folgendem Artikel angeführt werden:
http://www.jurtext.de/article.php?sid=816
(jur)


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IMPRESSUM

Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot

V.i.S.d.P. u. MDStV § 10 Abmahnwelle e.V.
Newsletter zu http://www.Abmahnwelle.de
VR 602 AG 73312 Geislingen
Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende
Uracher Str. 6, 73312 Geislingen
Telefon: 07331-690717
netzrose@abmahnwelle.de

Autorenkürzel
HP  = Holger Pellmann
jur = Jutta U. Rosenbach


Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 15
Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines)

Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de
(nur Leserbriefe und Artikel)

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