UWG -- E-Commerce -- TMG -- Abmahner zieht sich zurueck vom 2007-02-14
Abmahnwarner ===================================================================== Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!) unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf. ===================================================================== UWG-Reform 2004 und Entwicklung am "Abmahnmarkt" bis 2006 Mit der Reform des UWG wollte der Gesetzgeber das UWG nicht nur fit für das 21. Jahrhundert machen, sondern auch mal wieder das Abmahnunwesen eindämmen. Schaut man sich die hier ausgewerteten Abmahnungen an, muss man feststellen, dass es bei der Eindämmung des Abmahnunwesens - wie in der Vergangenheit - nicht gereicht hat. Zwar ist die Zahl der hier ausgewerteten Abmahnungen leicht zurückgegangen, doch liegt dies auch an anderen Faktoren. Die Intensität der Verfolgung hat - bedingt durch das Medium Internet - stark zugenommen. Es finden sich immer mehr selbst ernannte "Wettbewerbshüter". Allerdings sind dies weniger Vereine wie früher, sondern es sind "Mitbewerber" mit teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen. Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- € aber hunderten von Abmahnungen. Besonders beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist die Verkaufsplattform eBay. Hier finden sich - bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung - genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und den einen oder anderen Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen. Auch die starke Zunahme der Anwaltszahlen dürfte eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Einen Chart können Sie unter abmahnwarner.de/archiv/Statistik-1991-2006.pdf abrufen. ===================================================================== E-Commerce allgemein Seit Jahresbeginn müssen E-Mails, Faxe und anderer Schriftverkehr, dieselben Pflichtangaben enthalten wie bisher nur Geschäftsbriefe. Das Gesetz gelte für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Es müssen sämtliche Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, der Aufsichtsratsvorsitzende (Dieser ist als solcher zu benennen) jeweils mit Vor- und Nachname. Weiter für alle Firmen die im Handelsregister eingetragen sind die Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht. Der Sitz sowie jede Zweigstelle oder Sitz im Ausland ist anzugeben. Die Angaben werden allerdings überwiegend nicht als abmahnfähig betrachtet, da es sich hier um "wertneutrale Ordnungsvorschrift" handelt. Professionelle Abmahnspezialisten werden dies trotzdem ausnutzen. Links http://www.schindlerboltze.de/weblog/2007/pflichtangaben-von-kaufleuten-in-e-mails-und-auf-internetseiten/ http://www.schindlerboltze.de/weblog/2007/sind-fehlende-pflichtangaben-von-kaufleuten-in-e-mails-abmahnfahig/ http://internetrecht-rostock.de/email-pflichtangaben.htm ===================================================================== Neues TMG löst TDG, TDDSG und MDStV ab. Das Gesetz soll laut ZDF am 1. März in Kraft treten. Die Angaben für das Impressum TMG § 5 sind die Gleichen wie im § 6 TDG bzw. § 10 MDStV. Nach § 6 TMG dürfte es auch hier bei kommerziellen E-Mails zu Abmahnungen kommen, denn es ist genau vorgeschrieben, dass der kommerzielle Charakter in der Kopf- und Betreffzeile, sein muss. Eine lustige Vorschrift, anhand der man illegale Werbemails aussortieren können soll. Außerdem muss man in der Kopf- und Betreffzeile zwingend den Absender angegeben sein. Ein weiterer Abmahngrund dürfte eine nicht ordnungsgemäße Belehrung nach § 13 TMG sein. Dort wird verlangt, dass auf der Eingansseite, solcher Seiten, die Dienste wie z. B. Foren, Blogs, Newsletter oder Ähnliches anbieten, eine Datenschutzbelehrung über den Zweck und die Verwendung personenbezogener Daten zu finden sein muss. Unter die Datenschutzbestimmung fallen auch IP-Adressen Diese sind auch als personengebunden zu verstehen. Die Datenschutzerklärung muss bestätigt werden und Diese ständig abrufbar sein. Textvorschlag für eine Datenschutzbelehrung nach TMG § 13 "Zum Zweck der Wiedererkennung und/oder zum ordnungsgemäßem Versandt von Email-Nachrichten werden auf diesen Seiten personenbezogene Daten erhoben. HIER MUSS NOCH ART UND UMFANG BESCHRIEBEN WERDEN. Für datenschutzrechtliche Auskünfte EMAIL. Falls Sie der Datenschutzbelehrung zugestimmt haben, kann diese unter ...... abgerufen werden." Die Datenschutzerklärung muss vom User bestätigt werden. Gegen das Gesetz wird aus mehreren anderen Gründen von mehreren Verbänden Verfassungsbeschwerde erwogen. Links http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/1/0,3672,4340897,00.html http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500 http://www.luebeckonline.com/news/news/id/208.html ===================================================================== Update Verein "Ehrlich währt am längsten" Der Verein "Ehrlich währt am längsten", der durch vielfaches abmahnen der Widerrufserklärung in eBay (wir berichteten http://www.abmahnwarner.de/archiv/2006-10-27.html http://www.abmahnwarner.de/archiv/2006-12-13.html ) aufgefallen ist, wird sich auflösen. Der Verein verbreitet auf seiner Homepage folgende Meldung. "Gegen bereits Abgemahnte werden keine weiteren Rechtsmittel eingeleitet. Der Verein Ehrlich währt am längsten hat seine Tätigkeiten eingestellt. Die Homepage wird in Kürze geschlossen und der Verein liquidiert." Link http://www.verein-ehrlich-waehrt-am-laengsten.de/ ===================================================================== Disclaimer Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir übernehmen deshalb keine Haftung. ===================================================================== Impressum Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Claus Müller, 1. Vorsitzender Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd Geschäftsstelle und Postadresse: Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://abmahnung.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de =====================================================================
_ _ _
/ \ | |__ _ __ ___ __ _| |__ _ ____ ____ _ _ __ _ __ ___ _ __
/ _ \ | '_ \| '_ ` _ \ / _` | '_ \| '_ \ \ /\ / / _` | '__| '_ \ / _ \ '__|
/ ___ \| |_) | | | | | | (_| | | | | | | \ V V / (_| | | | | | | __/ |
/_/ \_\_.__/|_| |_| |_|\__,_|_| |_|_| |_|\_/\_/ \__,_|_| |_| |_|\___|_|
