Abmahngefahr - abgewehrte Anmahnungen - Abmahner verurteilt - Forums-Abmahnungen (Hrsg. Abmahnwelle e.V.) vom 2007-05-28
==================================================================== Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!) unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf. An alle Abgemahnte! Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren. Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen Protestbrief an: Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37 10117 Berlin. ===================================================================== 1. !! Abmahngefahr !! Online-Shop allgemein Dass die Widerrufsbelehrungen nicht in Scrollboxen gehören haben wir schon erwähnt, aber nach einer neuen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main darf weder die Widerrufsbelehrung noch die AGB in einer zu kleinen Scrollbox sein. Wie groß die Scrollbox allerdings sein muss, ließ das Gericht offen. Wir befürchten hier eine neue Abmahnwelle die über alle Onlinehändler rollt, die eine Scrollbox für AGB und/oder Widerrufsbelehrung haben wenn diese "nicht groß genug" ist. Links: http://www.kanzlei.biz/cms/?id=602&type=97&no_cache=1&ccom_uid=3915) ===================================================================== 2. Abmahner gescheitert (Widerrufsbelehrung bei Kosmetikartikeln) Der Abmahner wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, das Gericht wies den Antrag, mit Urteil LG Wuppertal 14 O 87/06 vom 22.08.2006, zurück. Zwar ist die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich, aber es liege keine Eilbedürftigkeit vor. Der Abmahner vermisste in der Widerrufsbelehrung den Hinweis: "Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt." Außerdem wäre bei dem hier gehandelten Waren (Hautpflege- und Kosmetikartikel) die Wertersatzklausel nicht notwendig. Aus diesem Grund stellte Gericht klar: "Diese Belehrung erfüllt aber alle nach den genannten Vorschriften zu stellenden Anforderungen, wenn sie auf die Besonderheiten des konkreten Warenangebots abgestellt ist. Es bedarf keineswegs einer sklavischen Wiederholung aller Mustertexte, die § 14 BGB-InfoV beigefügt sind. So ist es insbesondere entbehrlich, auf die Folgen der Ingebrauchnahme einer Sache hinzuweisen, wenn für das Warenangebot schon von der Begrifflichkeit her eine Ingebrauchnahme gar nicht in Frage kommt." Die Abmahnung als solche ist dennoch wettbewerbsrechtlich relevant. Links: http://www.abmahnwelle.de/urteile/LG_Wuppertal_14_O_87-06.pdf http://www.heise.de/newsticker/meldung/89976 http://www.luebeckonline.com/news/news/id/294.html In einem weiteren Urteil des OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 149/06 liegt uns zurzeit leider nicht als Text vor, wurde das Urteil vom LG Wuppertal bestätigt und zugleich der Streitwert von 7500 Euro auf 500 Euro gesenkt. Die Begründung der Streitwertfestsetzung wird dran gemessen, wie viel potenzielle, gleichartige Vergehen am Markt (Fernabsatz) vorkommen können. Links: http://www.informationspflichten.de/nc/aktuelles/singleview/article/47/grosser-markt-kleiner-streitwert/hinsendekosten.html ===================================================================== 2. Abmahner gescheitert (rechtsmissbräuchlich) In einem weiteren Urteil vor dem LG Paderborn des ist die Firma e-tail ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert. Besonders interessant an diesem Urteil ist die Tatsache, dass hier dem (wie wir meinen verbreiteten) Zusammenspiel zwischen Abmahner und Abmahnanwalt Rechnung getragen wird. "Die Antragstellerin gehört offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Hamburg zum Thema Textform mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen." Noch ein interessantes Detail ist das Durcheinanderbringen verschiedener Dokumente. "Der Inhalt dieser Akte bestätigt auch die Behauptung der Beklagten, dass man bei der Antragstellerin und ihren Anwälten im Massengeschäft den Überblick verloren hat. So heißt es nämlich in dieser Sache in der Klageerwiderung der Rechtsanwälte ... vom 22. März 2007 dass man mit gleicher Post Hauptsacheklage vor dem Landgericht Berlin erhoben habe. Die beigefügte Abschrift der Unterlassungsklage ist freilich adressiert an das Landgericht Hamburg." Im Folge ist e-tail auch vor dem LG Hildesheim unterlegen Links: Urteil LG Paderborn Az. 7 0 20/07 http://www.kanzlei.biz/cms/Rechtsmissbr_uchliche_Abmahnung.598.0.html Urteil LG Hildesheim Az. 11 O 17/07 http://www.kanzlei.biz/cms/LG_Hildesheim_11_O_17_07_Beschluss_vom_1.601.0.html ===================================================================== 3. Update Verein "Ehrlich währt am längsten" Der Präsident des Vereins "Ehrlich währt am längsten" wurde unter anderem wegen mehrfachen Betrugs zu 3 Jahren Haft verurteilt. Wir berichteten http://www.abmahnwarner.de/archiv/2006-10-27.html http://www.abmahnwarner.de/archiv/2006-12-13.html http://www.abmahnwarner.de/archiv/2007-02-14.html Links: http://www.wortfilter.de/News/news2130.html http://www.internetrecht-rostock.de/ehrlich-waehrt-am-laengsten.htm ===================================================================== 4. Forums-Abmahnung Das supernature-forum.de Wurde wie das Heise-Forum abgemahnt, doch hier entschied das LG Hamburg (Az.: 324 O 600/06 vom 27.04.2007) ganz im Gegensatz zum OLG Hamburg (Az.: Az.: 7 U 50/06 vom 22.08.2006 Heise-Urteil), dass der Forenbetreiber immer für einen Eintrag haftbar gemacht werden kann. Im Heise-Urteil dagegen heißt es, dass der Forenbetreiber erst ab Kenntnis für den Eintrag haftet. Weiter heisst es, dass nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag der Inhalt den journalistischen Regeln entsprechen muss, was zudem potenzielle Abmahner auf den Plan rufen wird. Links: http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348 http://www.jurpc.de/rechtspr/20060098.htm ===================================================================== Disclaimer Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir übernehmen deshalb keine Haftung. ===================================================================== Impressum Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. 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