Abmahnwarner

Preisangaben Telefon, Streitwertsenkung, e-tail, Email-Pflichtangaben (Hrsg. Abmahnwelle e.V.) vom 2007-08-29

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!)
unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf.

An alle Abgemahnte!

Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit
Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren.

Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen
Protestbrief
an: Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium
der Justiz, Mohrenstraße 37
10117 Berlin.
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Achtung: ! Abmahngefahr !

Preisangaben für Mehrwertnummern bei Telefon und Fax sind ab 1.9.2007 
deutlich lesbar neben der Telefonnummer zu machen. Dem Ganzen liegt 
die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes TKG §§ 66a bis 66l 
zugrunde. Danach müssen die Minutenpreise "direkt" neben der 
Telefonnummer gut lesbar, also so groß wie die  Telefonnummer/Faxnummern 
selbst angegeben werden.

"Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, 
Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder 
Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die 
Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute 
oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer 
und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist 
der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem 
Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben."

Bei der Preisangabe ist zusätzlich auch anzugeben das es bei
Gesprächen vom Mobiltelefon usw. zu Mehrkosten kommt. Die Preise
müssen hier in einer Form von X bis Y angegeben werden.

"Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 keine
einheitlichen Preise gelten, sind diese in einer Von-bis-Preisspanne
anzugeben."

Bei Faxnummern ist zusätzlich die zu übertragende Seitenzahl
anzugeben. Das gestaltet sich in sofern schwierig, da die Kosten ja
nicht direkt von der Seitenzahl abhängen, sondern auch von der
jeweiligen Geschwindigkeit der Übertragung.

"Bei Telefax-Diensten ist zusätzlich die Zahl der zu übermittelnden
Seiten anzugeben."

Links
http://dip.bundestag.de/btd/15/052/1505213.pdf
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/08/21/verschaerfte-preisangabenpflicht-bei-0180er-nummern-ab-1-september-2007/
http://www.internetrecht-rostock.de/mehrwertnummer-preis.htm

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Update zum Artikel "2. Abmahner gescheitert (Widerrufsbelehrung bei
Kosmetikartikeln)" aus unserem Abmahnwarner vom 28.05.2007

Der in dem Artikel genannte Beschuss des OLG Düsseldorf, Az. I-20 U
149/06 liegt jetzt als Text vor. In diesem Beschluss wurde der
Streitwert, schon zuvor vom LG Wuppertal auf 7500 Euro gesenkt wurde,
ein weiteres mal, auf nun 500 Euro gesenkt.

"Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung ist das wirtschaftliche
Interesse, das die Antragstellerin mit ihrem Antrag verfolgt hat.
Dabei kommt der eigenen Bewertung dieses Interesses durch die
Antragstellerin zwar indizielle Bedeutung zu. Dennoch ist eine solche
Streitwertangabe, die die Antragstellerin hier in der Antragschrift
mit 7.500 Euro gemacht hat, nicht unbesehen vom Gericht zu
übernehmen, zumal wenn sie - wie hier - offensichtlich nicht
gerechtfertigt ist."

Links:
http://abmahnwarner.de/archiv.php?id=34
http://www.abmahnwelle.de/urteile/OLG_Duesseldorf_I-20_U_149-06.pdf

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Abmahnrechtsprechung ändert sich möglicherweise.

Das OLG Düsseldorf hat am 05. Juli 2007 eine weitere
richtungsweisende Entscheidung zu Abmahnkosten gefällt (Az.: I-20 W
15/07). Der Streitwert wurde von 5000 Euro auf 900 Euro gesenkt.
Zuvor wurde der Streitwert vom LG Düsseldorf schon auf 5000 Euro
gesenkt. In dem schon am 5. März ergangenen Beschluss wurde der
Streitwert von 7500 Euro auf 500 Euro gesenkt. In beiden Urteilen
wurde der Streitwert im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen
Interesse des Verfügungsklägers, auf unter 1000 Euro gesenkt.
Schon früher wurden Streitwerte z. B. vom Kammergericht Berlin Az.: 5
W 254/06 massiv gesenkt. Doch noch nie wurde so vordergründig von
einem OLG das wirtschaftliche Interesse zugrunde gelegt.

In seinem Buch "Internet, Recht und Abzocke" juristische Fallstricke
bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Online-Nutzung
beschreibt Wolf-Dieter Roth wie die Abmahnpraxis bisher aussieht.

Dort stellt sich die ganze Situation in ihrer brutalen Realität dar.
Denn heute finanziert das Internet Kleinkriminelle und Juristen, die
dort ihre Fallen auslegen.
Aus diesem Grund ist es doppelt so erfreulich, dass die deutsche
Rechtsprechung endlich der Unsitte der, mit willkürlich hohen
Gegenstandswerten, Abmahnwellen entgegen tritt.

Links:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_314.pdf
http://www.abmahnwelle.de/urteile/OLG_Duesseldorf_I-20_U_149-06.pdf
http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_254-06.pdf
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3981095138/wdrorgprjourwebd

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In diesem Zusammenhang ist eine Pressemeldung der Anwaltskanzlei Hild
& Kollegen zu nennen, die uns am Wochenende erreichte. In der Meldung
wird die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen der Firma e-Tail
festgestellt.
Daraufhin zog die Firma ihre Berufung zurück.

Nachdem schon das LG Paderborn (wir berichteten) die
Missbräuchlichkeit der Abmahnung feststellte, hat e-Tail Berufung vor
dem OLG Hamm eingelegt. Das OLG stellte im Besonderen die
Rechtsmissbräuchlichkeit anhand der Tatsache, dass e-Tail sowohl mit
als auch ohne Anwalt abmahnt. Zitat der Pressemeldung.

"Für die Rechtsmissbräuchlichkeit spricht insbesondere die Tatsache,
dass die e-tail GmbH neben ihren Anwälten auch Abmahnungen im eigenen
Namen ausspricht und dort für Abmahntätigkeit eine
"Unkostenpauschale" in Höhe von 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer
fordert."

Links
http://www.kanzlei.biz/cms/Pressemitteilung_des_OLG__23_08_2007__e-.673.0.html
http://abmahnwarner.de/archiv.php?id=34

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Unvollständige Pflichtangaben in E-Mails und Geschäftsbriefen nicht
abmahnbar

Seit 1.1.2007 sind die gleichen Pflichtangaben wie bei
Geschäftsbriefen anzugeben. Es war schon von Anfang an fraglich, ob
diese Pflichtangaben abmahnwürdig sind. Nach einem Urteil des
brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10.07.2007 Az.: 6 U 12/07
ist nun klargestellt, dass unvollständige Angaben nach GewO usw. auf
Geschäftsbriefen, also auch auf E-Mails, nicht abmahnfähhig sind.

Links
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/6 U 012-07.pdf
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070731002422.html

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Petition

Nachdem wir mit E-Mails nahezu überschwemmt werden, bringen wir auf
vielfachen Wunsch unserer Leser auch einen Hinweis auf die Petition
von Werner Harms. Wir selbst werden uns dieser Petition nicht
anschließen, da eine generelle 4 wöchige Vorwarnzeit mit unseren
Zielen, das Abmahnunwesen zu bekämpfen nicht überein stimmt.

Eine 4-wöchige Vorwarnzeit wird kaum eine weit reichende Wirkung
haben, da viele diese als ungerechtfertigt oder als Spam betrachten.
Abhilfe hier wird nur eine strikte Begrenzung der Abmahnkosten
bringen. Des Weiteren muss die Abmahnberechtigung vom Abmahner vor
einer Abmahnung nachgewiesen werden. Der Gerichtsstand muss beim
Abgemahnten sein. Es geht nicht an, das ein Abgemahnter tausende von
Euro für Reisekosten aufbringen muss, nur weil es dem Abmahner
gefällt.

Wir werden eine dahingehende Petition zur Regelung des Abmahnwesens
ausarbeiten.

Link
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478



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Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir
übernehmen deshalb keine Haftung.

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Impressum
Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de
Claus Müller, 1. Vorsitzender
Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd

Geschäftsstelle und Postadresse:
Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender
Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen

Verantwortlich für die Texte:
Claus Müller (Adresse siehe oben)

Redaktions-Fax: 0521-38093298
Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de
(fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen)

Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines)

Flyer: http://abmahnung.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf
Mitgliedsantrag: http://abmahnung.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf
Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de
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