A B M A H N - W A R N E R ISSN 1612-2712 vom 2003-07-09
A B M A H N - W A R N E R ISSN 1612-2712 Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!!) unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf !!!!!!!! INHALT 1) Abmahnung für Telegramm-Reklame 2) Rechtsberatung und Krisenmanagement 3) Neue Artikel in der Gazette 4) FindIguS - Finde im Internet gute Seiten 5) Mandant und Anwalt 6) Urlaubspause - Impressum !!!!!!!! 1) Abmahnung für Telegramm-Reklame Wenn sich zwei Unbedarfte in die Quere kommen Da lässt sich einer das Blaue vom Himmel versprechen, wie toll man im Netz verdient, besonders wenn man eine ganz bestimmte Methode einsetzt. Ganz legal, wird ihm versichert. Und auf der anderen Seite eine Anwältin, die anscheinend weder ihr Windows kennt noch Google bedienen kann, um mal herauszufinden, wie man diesen nervenden "Nachrichtendienst", der sich so lästig mit einem Klingelton ankündigt und so erfolgreich die Konzentration stört, selbst abstellen kann. Der Anwältin sei die Lektüre empfohlen: Telegramme mit Reklame Neue Masche der Spam-Fraktion von Jörg Schieb auf: http://www.wdr.de/themen/computer/internet/werbung/news.jhtml?rubrikenstyle=computer Ganz die, deren Beruf sie ja angehört, verschickt die Anwältin natürlich prompt eine Abmahnung. Frau muss ja üben, damit sie "Wettbewerbsrecht" irgendwann nicht mehr nur als "Randgebiet" ihren Kunden anzuführen braucht. Naja und mal so eben 384,50 Euro zu verdienen, wäre natürlich ganz nett. Aber auch da hätten wir einen Tipp: bevor sie sich das nächste mal wegen solch einer Lapalie wieder selbst als Anwältin beauftragen will, sollte sie mal ein Blick in ihre Fachzeitschrift werfen: MDR 3/2002 auf die Seiten 167-168. Es ist nicht nötig, dass sie sich selbst als Anwältin beauftragt. Dies gilt natürlich besonders dann, wenn man mit der Materie vertraut ist. - Ist sie es aber nicht, dann hat sie für sich doch eigentlich eine schlechte Wahl getroffen, als sie sich beauftragte - oder nicht? ;-) In den nächsten Tagen bekommt die Anwältin möglicherweise noch mehr zu lernen. Beispielsweise wie sich das eigentlich so ganz hautnah anfühlt, wenn man gleich abgemahnt wird. Da wären im Angebot "Unzureichende Anbieterkennzeichnung" und gegebenenfalls eine Urheberrechtsverletzung in Sachen Stadtplan. Dem frisch gebackenen Unternehmer sei ans Herz gelegt, dass man am besten auf ganz solide auf interessante Information, und guten Service baut. Dass letztendlich Mundpropaganda die Aufträge bringt. Und dass man sich mit Spam grundsätzlich sehr viel mehr schadet. Denn aus verärgerten Surfern werden schwerlich interessierte Kunden. !!!!!!!! 2) Woran denken Sie bei dem Begriff "Krisenmanagement"? Schaut man bei Wissen.de nach, ist zu lesen: Krisen-Management "ein System zur Bewältigung schwerer akuter Spannungszustände (vor allem) in der internationalen Politik, das Vorkehrungen für das Handeln in einem solchen Spannungsfall vor dessen Eintritt einschließt. Der Ausdruck Krisen-Management stammt aus den USA." Im Wortschatzlexikon ist auch nachzulesen, wo der Begriff von den Medien eingesetzt wird: Kritik, IWV (Internationalen Währungsfonds), Regierung, EU, Flutkatastrophe, Diplomatie, Friedenssicherung, Terroristen, Westeuropäische Union usw. Also ein typischer Begriff in der Berichterstattung zu Politik und Wirtschaft. Jedenfalls steht der Begriff kein einziges Mal in Verbindung zu "Rechtsberatung" http://aspra9.informatik.uni-leipzig.de/ Doch da gibt es einen Rechtsanwalt aus dem Nürnberger Raum, der setzt diesen Begriff "Krisenmanagement" offensichtlich gleich mit "Urlaubsfinanzierung" oder "Kanzleisanierung" und zwar nicht generell, sondern speziell für sich. Was halten Sie davon, dass ein Anwalt über die Suchmaschine Google mit dem Suchbegriff "Krisenmanagement" mehrere Unternehmensberater aufspürt, sich selbst mandatiert und die Unternehmensberater abmahnt, mit der Behauptung: "Sie erwecken durch die Werbung "Krisenmanagement" den Eindruck, dass Sie auch rechtlich beraten. Jedenfalls erwartet der Kunde bei dieser Formulierung auch Rechtsberatung"? Der Anwalt konstruiert den verblüfften Empfängern daraus einen Verstoß gegen § 1 UWG, setzt einen Streitwert von 25.000 Euro fest und fordert für jedes dieser Schreiben stolze 534,50 Euro. Fachbuchautor und Gründungsmitglied der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. Rudolf Koch: "Ich kenne noch mehrere Betroffene aus diesem Jahr und ca. 15 Betroffene aus 2002. Ansonsten ist der Anwalt seit ca. 1985 einschlägig bekannt, meine erste Abmahnung dazu ist von 1989." Schreiben Sie uns Ihre Meinung an: redaktion@abmahnwelle.de !!!!!!!! 3) Neue Artikel in der Gazette auf der abmahnwelle.de - Absahner des Monats Sie sind auch ein Fan von Dr. Böttchers unvergleichlicher Schreibe? Dann haben wir gute Neuigkeiten für Sie. Noch schnell bevor er in den wohlverdienten Urlaub gefahren ist, hat Dr. Böttcher eine Laudatio auf den "Absahner des Monats Juni 2003" verfaßt. Sie finden Sie, wie üblich in der Rubrik "Aberwitz". http://www.abmahnwelle.de/cm/display.php?mode=cm_home&cm_path=/aberwitz/kelle0306 - Hot-Maps und die "Deppensteuer" fürs Linken titelt Jürgen Grau seinen Artikel über das Geschäftsmodell eines Kartenanbieters. Denn Hot-Maps verlangt in seiner Preisliste 905 € für einen Deeplink und läßt nicht zahlende Webmaster abmahnen. Sie finden den Bericht in der Rubrik: "UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" http://www.abmahnwelle.de/cm/display.php?mode=cm_home&cm_path=/urhg/hotmaps !!!!!!!! 4) FindIguS - Finde im Internet gute Seiten Auf der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. wurde jetzt eine Suchmaschine installiert. Sie bietet interessierten Website-Betreibern und Abgemahnten wichtige Adressen im WWW. Erreichbar ist FindIguS von der Gazette aus. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, neue URLs anzumelden. Den Anmelde-Link finden Sie dann jeweils unten bei FindIguS. Bloße Kanzleipräsentationen werden zwar nicht aufgenommen, aber für Laien verständliche Fach-Artikel und selbstverständlich auch Urteile zu unseren Schwerpunkten: MarkenG, UWG, UrheberG, BGB, usw. natürlich sehr gerne. Es braucht nur der URL angegeben zu werden. Der Crawler holt sich die dazu gehörenden Infos aus den Meta-Tags der betreffenden Datei. Ist also eine Erklärung in FindIguS mal etwas dürftig, so hat der Webmaster nur die Meta-Tags vernachlässigt. Aber in bestimmten Abständen kommt der Crawler wieder ganz kurz mal vorbei und aktualisiert dann gerne die Angaben. Vorschläge für weitere Rubriken senden Sie bitte an: support@abmahnwelle.de !!!!!!!! 5) Mandantschaft und Anwalt / Anwältin Für das neue Projekt der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. werden Beiträge gesucht: Welche Erfahrungen haben Sie mit Anwälten gemacht? Wie haben Sie einen guten Anwalt gefunden? Wechseln Sie den Anwalt, je nach fachlicher Anforderung oder gehen Sie immer zum selben? Welche Fehler sollten vermieden werden? Auch umgekehrt: Was ist Ihnen mit Mandanten schon alles passiert? Wie könnte die Kommunikation zwischen Mandantschaft und Anwalt/Anwältin verbessert werden? Es geht uns bei dem geplanten Projekt um keine Auflistung sensationeller Schauergeschichten, sondern es sollen aus Erlebtem handfeste Tipps abgeleitet werden können, die für das Verhältnis zwischen Mandantschaft und Anwalt / Anwältin von Vorteil sind. Schreiben Sie an fax @ abmahnwelle .de Stichwort: "Mandant-Anwalt" und notieren Sie abschließend gleich dazu, wie wir Ihren Beitrag autorisieren sollen. Mit vollem Namen und Url oder doch besser anonym? !!!!!!!! 6) Urlaubspause Zweck des Abmahn-Warners ist, die Bevölkerung über juristische Fallen auf dem Laufenden zu halten, die sich im Zusammenhang mit ihrem Internetauftritt ergeben könnten. Ausserdem sollte das Verständnis dafür gefördert werden, was eine Abmahnung ist und wie man eine seriöse von einer unseriösen unterscheidet. Seinen Namen hat der Newsletter von seiner Hauptfunktion: Sobald sich eine neue Abmahnwelle anbahnt, in Windeseile die Abonnenten zu informieren. Sommerzeit ist Urlaubszeit und so gibt es auch beim Team der Abmahnwelle bis in den September hinein nur eine Notbesetzung - leider bei derzeit wieder steigenden Abmahnmeldungen. (Dauerbrenner Stadtplan-Abmahnungen und ähnliches). Zumindest wird aber in dieser Zeit mit dem Newsletter pausiert, sofern er nicht seiner Hauptaufgabe nachkommen und vor einer neuen Abmahnwelle warnen muss. Im September geht es dann mit frischem Wind wieder an die Arbeit. Und soviel sei schon verraten: ein Artikel wird von der dritten Gefahr - besonders für Betreiber privaten Websites handeln. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihr uns bisher entgegen gebrachtes Interesse. Und möge Isidor Sie vor unverhofften Abmahnungen bewahren. Ihre Jutta U. Rosenbach !!!!!!!! IMPRESSUM Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende Uracher Str. 6, 73312 Geislingen Telefon: 07331-67951 Autoren drboe - Dr. Michael Boettcher hp - Holger Pellmann jur - Jutta U. Rosenbach mb - Marc Bufe Redaktion und Lektorat: Marc Bufe (Airport1) Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 15 Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (nur Leserbriefe und Artikel) !!!!!!!!
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