Abmahnwarner

A B M A H N - W A R N E R ISSN 1612-2712 vom 2003-07-09

       A B M A H N - W A R N E R    ISSN 1612-2712

Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!!)
unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf

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INHALT

1) Abmahnung für Telegramm-Reklame
2) Rechtsberatung und Krisenmanagement
3) Neue Artikel in der Gazette
4) FindIguS - Finde im Internet gute Seiten
5) Mandant und Anwalt
6) Urlaubspause

- Impressum

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1) Abmahnung für Telegramm-Reklame
Wenn sich zwei Unbedarfte in die Quere kommen

Da lässt sich einer das Blaue vom Himmel versprechen, wie toll man im Netz verdient,
besonders wenn man eine ganz bestimmte Methode einsetzt. Ganz legal, wird ihm versichert.

Und auf der anderen Seite eine Anwältin, die anscheinend weder ihr Windows kennt noch Google
bedienen kann, um mal herauszufinden, wie man diesen nervenden "Nachrichtendienst", der sich
so lästig mit einem Klingelton ankündigt und so erfolgreich die Konzentration stört, selbst
abstellen kann.

Der Anwältin sei die Lektüre empfohlen:
Telegramme mit Reklame Neue Masche der Spam-Fraktion  von Jörg Schieb auf:
http://www.wdr.de/themen/computer/internet/werbung/news.jhtml?rubrikenstyle=computer

Ganz die, deren Beruf sie ja angehört, verschickt die Anwältin natürlich prompt eine
Abmahnung. Frau muss ja üben, damit sie "Wettbewerbsrecht" irgendwann nicht mehr nur als
"Randgebiet" ihren Kunden anzuführen braucht.  Naja und mal so eben 384,50 Euro zu verdienen,
wäre natürlich ganz nett. Aber auch da hätten wir einen Tipp: bevor sie sich das nächste mal
wegen solch einer Lapalie wieder selbst als Anwältin beauftragen will, sollte sie mal ein
Blick in ihre Fachzeitschrift werfen: MDR 3/2002 auf die Seiten 167-168.  Es ist nicht nötig,
dass sie sich selbst als Anwältin beauftragt. Dies gilt natürlich besonders dann, wenn man
mit der Materie vertraut ist. - Ist sie es aber nicht, dann hat sie für sich doch eigentlich
eine schlechte Wahl getroffen, als sie sich beauftragte - oder nicht? ;-)

In den nächsten Tagen bekommt die Anwältin möglicherweise noch mehr zu lernen. Beispielsweise
wie sich das eigentlich so ganz hautnah anfühlt, wenn man gleich abgemahnt  wird. Da wären im
Angebot "Unzureichende Anbieterkennzeichnung" und gegebenenfalls eine Urheberrechtsverletzung
in Sachen Stadtplan.

Dem frisch gebackenen Unternehmer sei ans Herz gelegt, dass man am besten auf ganz solide auf
interessante Information, und guten Service baut. Dass letztendlich Mundpropaganda die
Aufträge bringt. Und dass man sich mit Spam grundsätzlich sehr viel mehr schadet. Denn aus
verärgerten Surfern werden schwerlich interessierte Kunden.


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2) Woran denken Sie bei dem Begriff "Krisenmanagement"?

Schaut man bei Wissen.de nach, ist zu lesen: Krisen-Management "ein System zur Bewältigung
schwerer akuter Spannungszustände (vor allem) in der internationalen Politik, das
Vorkehrungen für das Handeln in einem solchen Spannungsfall vor dessen Eintritt einschließt.
Der Ausdruck Krisen-Management stammt aus den USA."

Im Wortschatzlexikon ist auch nachzulesen, wo der Begriff von den Medien eingesetzt wird:
Kritik, IWV (Internationalen Währungsfonds), Regierung, EU, Flutkatastrophe, Diplomatie,
Friedenssicherung, Terroristen, Westeuropäische Union usw. Also ein typischer Begriff in der
Berichterstattung zu Politik und Wirtschaft. Jedenfalls steht der Begriff kein einziges Mal
in Verbindung zu "Rechtsberatung"
http://aspra9.informatik.uni-leipzig.de/

Doch da gibt es einen Rechtsanwalt aus dem Nürnberger Raum, der setzt diesen Begriff
"Krisenmanagement" offensichtlich gleich mit "Urlaubsfinanzierung" oder "Kanzleisanierung"
und zwar nicht generell, sondern speziell für sich.

Was halten Sie davon, dass ein Anwalt über die Suchmaschine Google mit dem Suchbegriff
"Krisenmanagement" mehrere Unternehmensberater aufspürt, sich selbst mandatiert und die
Unternehmensberater abmahnt, mit der Behauptung: "Sie erwecken durch die Werbung
"Krisenmanagement" den Eindruck, dass Sie auch rechtlich beraten. Jedenfalls erwartet der
Kunde bei dieser Formulierung auch Rechtsberatung"?
Der Anwalt konstruiert den verblüfften Empfängern daraus einen Verstoß gegen § 1 UWG, setzt
einen Streitwert von 25.000 Euro fest und fordert für jedes dieser Schreiben stolze 534,50
Euro.

Fachbuchautor und Gründungsmitglied der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. Rudolf Koch: "Ich
kenne noch mehrere Betroffene aus diesem Jahr und ca. 15 Betroffene aus 2002. Ansonsten ist
der Anwalt seit ca. 1985 einschlägig bekannt, meine erste Abmahnung dazu ist von 1989."

Schreiben Sie uns Ihre Meinung an:
redaktion@abmahnwelle.de


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3) Neue Artikel in der Gazette auf der abmahnwelle.de

- Absahner des Monats
Sie sind auch ein Fan von Dr. Böttchers unvergleichlicher Schreibe? Dann haben wir gute
Neuigkeiten für Sie. Noch schnell bevor er in den wohlverdienten Urlaub gefahren ist, hat Dr.
Böttcher eine Laudatio auf den "Absahner des Monats Juni 2003" verfaßt. Sie finden Sie, wie
üblich in der Rubrik "Aberwitz".
http://www.abmahnwelle.de/cm/display.php?mode=cm_home&cm_path=/aberwitz/kelle0306

- Hot-Maps und die "Deppensteuer" fürs Linken
titelt Jürgen Grau seinen Artikel über das Geschäftsmodell eines Kartenanbieters. Denn
Hot-Maps verlangt in seiner Preisliste 905 € für einen Deeplink und läßt nicht zahlende
Webmaster abmahnen.
Sie finden den Bericht in der Rubrik: "UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte"
http://www.abmahnwelle.de/cm/display.php?mode=cm_home&cm_path=/urhg/hotmaps


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4) FindIguS - Finde im Internet gute Seiten

Auf der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. wurde jetzt eine Suchmaschine installiert. Sie
bietet interessierten Website-Betreibern und Abgemahnten wichtige Adressen im WWW.

Erreichbar ist FindIguS von der Gazette aus. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, neue
URLs anzumelden. Den Anmelde-Link finden Sie dann jeweils unten bei FindIguS.
Bloße Kanzleipräsentationen werden zwar nicht aufgenommen, aber für Laien verständliche
Fach-Artikel und selbstverständlich auch Urteile zu unseren Schwerpunkten: MarkenG, UWG,
UrheberG, BGB, usw. natürlich sehr gerne.

Es braucht nur der URL angegeben zu werden. Der Crawler holt sich die dazu gehörenden Infos
aus den Meta-Tags der betreffenden Datei. Ist also eine Erklärung in FindIguS mal etwas
dürftig, so hat der Webmaster nur die Meta-Tags vernachlässigt. Aber in bestimmten Abständen
kommt der Crawler  wieder ganz kurz mal vorbei und aktualisiert dann gerne die Angaben.

Vorschläge für weitere Rubriken senden Sie bitte an:
support@abmahnwelle.de


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5) Mandantschaft und Anwalt / Anwältin

Für das neue Projekt der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. werden Beiträge gesucht:
Welche Erfahrungen haben Sie mit Anwälten gemacht?
Wie haben Sie einen guten Anwalt gefunden?
Wechseln Sie den Anwalt, je nach fachlicher Anforderung oder gehen Sie immer zum selben?
Welche Fehler sollten vermieden werden?

Auch umgekehrt:
Was ist Ihnen mit Mandanten schon alles passiert?
Wie könnte die Kommunikation zwischen Mandantschaft und Anwalt/Anwältin verbessert werden?

Es geht uns bei dem geplanten Projekt um keine Auflistung sensationeller Schauergeschichten,
sondern es sollen aus Erlebtem handfeste Tipps abgeleitet werden können, die für das
Verhältnis zwischen Mandantschaft und Anwalt / Anwältin von Vorteil sind.

Schreiben Sie an
fax @ abmahnwelle .de
Stichwort: "Mandant-Anwalt" und notieren Sie abschließend gleich dazu, wie wir Ihren Beitrag
autorisieren sollen. Mit vollem Namen und Url oder doch besser anonym?


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6) Urlaubspause

Zweck des Abmahn-Warners ist, die Bevölkerung über juristische Fallen auf dem Laufenden zu
halten, die sich im Zusammenhang mit ihrem Internetauftritt ergeben könnten.
Ausserdem sollte das Verständnis dafür gefördert werden, was eine Abmahnung ist und wie man
eine seriöse von einer unseriösen unterscheidet.
Seinen Namen hat der Newsletter von seiner Hauptfunktion: Sobald sich eine neue Abmahnwelle
anbahnt, in Windeseile die Abonnenten zu informieren.

Sommerzeit ist Urlaubszeit und so gibt es auch beim Team der Abmahnwelle bis in den September
hinein nur eine Notbesetzung - leider bei derzeit wieder steigenden Abmahnmeldungen.
(Dauerbrenner Stadtplan-Abmahnungen und ähnliches).

Zumindest wird aber in dieser Zeit mit dem Newsletter pausiert, sofern er nicht seiner
Hauptaufgabe nachkommen und vor einer neuen Abmahnwelle warnen muss.

Im September geht es dann mit frischem Wind wieder an die Arbeit. Und soviel sei schon
verraten:
ein Artikel wird von der dritten Gefahr - besonders für Betreiber privaten Websites handeln.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihr uns bisher entgegen gebrachtes Interesse.
Und möge Isidor Sie vor unverhofften Abmahnungen bewahren.

Ihre

Jutta U. Rosenbach



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IMPRESSUM

Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot

V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V.
http://www.Abmahnwelle.de
Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende
Uracher Str. 6, 73312 Geislingen
Telefon: 07331-67951

Autoren
drboe - Dr. Michael Boettcher
hp - Holger Pellmann
jur - Jutta U. Rosenbach
mb - Marc Bufe

Redaktion und Lektorat: Marc Bufe (Airport1)

Redaktions-Fax:  0 73 31 - 69 07 15
Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines)

Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de
                 (nur Leserbriefe und Artikel)

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