Abmahnwarner

Petition gegen das Abmahnunwesen vom 2007-12-28

Die Abmahnwelle e. V. hat beim Deutschen Bundestag eine Petition 
eingereicht, in der sich der Verein dafür ausspricht, eine gesetzlich 
akzeptable Regelung des Abmahnvorgangs zu erreichen.
Die Abmahnwelle e. V. ist nach mehrjähriger Forschungsarbeit zum 
Ergebnis gelangt, dass eine brauchbare Regelung, um den Abmahnmißbrauch 
einzudämmen, bislang nicht existiert und das Abmahnunwesen allen 
andersartigen Beteuerungen zum Trotz immer weiter ausufert. Es fehlen 
klare, eindeutige Regelungen, um Abmahnungen auf echte 
Wettbewerbskonflikte einzuschränken und den Abzockern im Web den Boden 
zu entziehen.
Die Abmahnwelle e. V. spricht sich nicht gegen das Instrument der 
Abmahnung als solches aus, das ursprünglich ja gerade eingeführt wurde, 
um Betroffenen unnötige Gerichtskosten einzusparen, sondern gegen dessen 
Pervertierung. Heute wird gerade über moderne Bürotechnik und dem 
Internet mit Serienabmahnungen auf geradezu kriminelle Weise hohe Summen 
verdient. Das Ausstellen überhöhter Anwaltsrechnungen schon für einen 
ersten Hinweis muss ein Ende haben, derartige Vorgehensweisen dürfen 
erst bei wiederholten Verstößen oder nachweisbarer Nichtreaktion eines 
Abgemahnten zulässig sein. Allerhöchsten dürfte ein Betrag in Höhe der 
Mindestberatungsgebühr zulässig sein. In diese Richtung geht jetzt ja 
zum Beispiel die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf.
Nach fünfjähriger Forschungsarbeit und der Auswertung von über 12.000 
Abmahnungen kann die Abmahnwelle e. V. belegen, _*dass zur Eindämmung 
des Abmahnwahns nur eine strikte, gesetzliche Regelung geeignet ist.*_ 
Leider nutzen die Gerichte die ja durchaus vorhandenen Möglichkeiten, 
auf Missbrauch zu entscheiden, nur unzureichend. Das Abmahnunwesen 
weitet sich daher ständig weiter aus und bedroht zunehmend die 
Wirtschaftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit Hilfe von 
Abmahnungen wird auch das Recht auf freie Meinungsäußerung erfolgreich 
torpediert und jugendliche Internetnutzer kriminalisiert und in die 
Schuldenfalle getrieben.
Eine mögliche Alternative zur heutigen Abmahnsituation wären z. B. 
Regelungen zum Nachweis der Mitbewerbereigenschaft. Diese lassen sich 
leicht über Anzeigenrechnungen, Einkaufsrechnungen und 
Umsatzsteueranmeldungen belegen. Auch die Vertragsstrafenregelung muss 
überdacht und - auf die Einzelsituation bezogen – gesetzlich geregelt 
werden. Hier ist es besonders nach der Euroumstellung zu nicht 
unerheblichen Steigerungen häufig um 100 % und mehr gekommen, das selbst 
bei Minigewerbetreibenden. Urheber- oder markenrechtliche Abmahnungen 
gegen Privatpersonen sollten nur unter strikter Kostendeckelung möglich 
sein.
Um eine Änderung der derzeitig unerträglichen Abmahnsituation zu 
erreichen, haben wir eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, 
die eine Regelung der Abmahnung im UWG erreichen soll.

Links zu den Anlagen
http://abmahnwarner.de/archiv/Petitionsformular.pdf 
http://abmahnwarner.de/archiv/AbmahnungenHansHauser.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage1.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage3.pdf

Abmahnwelle e. V.
Claus Müller 1. Vorsitzender
http://abmahnwelle.de 
*Abmahnung melden* 
support@abmahnwelle.de
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