Abmahnwarner

Weihnachtsabmahnwarner (Hrsg. Abmahnwelle e.V.) vom 2007-12-27

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!)
unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf.

An alle Abgemahnte!

Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit
Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren.

Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen
Protestbrief
an: Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium
der Justiz, Mohrenstraße 37
10117 Berlin.
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Liebe Abonnenten des Abmahnwarners

Erst mal ein paar Hinweise, die auch zur Weihnachtszeit und gleichzeitig 
zum alljährlichen Abmahnboom, nützlich sind.

In eigener Sache

Die Admonitiologie (http://abmahnung.abmahnwelle.de/) ist durch die neue 
AbmahnungsFAQ die unter abmahnungsFAQ.de und zusätzlich unter 
abmahnungs-FAQ.de zu erreichen ist ersetzt worden.
Eine Überarbeitung der veralteten Admonitiologie schien uns nicht 
sinnvoll, da der Aufwand einer Änderung der Admonitiologie zu groß 
gewesen währe.

Links
http://abmahnung.abmahnwelle.de/
http://abmahnungsFAQ.de/
http://abmahnungs-FAQ.de/


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Impressum (Anbieterkennzeichnung)

Nach TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten sind folgende Angaben zu 
machen.
Vorname, Name (nicht abgekürzt) des Verantwortlichen bei juristischen 
Personen muss zusätzlich die juristische Person und deren Rechtsform 
angegeben werden.
Anschrift so das ein Brief zugestellt werden kann, kein Postfach
Email
Telefonnummer
Handelsregister, Vereinsregister oder Ähnliches.
Und weitere Angaben für spezielle Berufsgruppen/Dienstleistungen siehe 
TDG § 5.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Nach der geltenden Rechtsprechung (OLG München Az: 29 U 4564/03 und BGH 
Az.: I ZR 228/03) muss das Impressum von jeder Seite mit einem 
spätestens zwei Schritten erreichbar sein. Der Bundesgerichtshof hat 
letztinstanzlich entschieden, dass das Impressum auch unter den 
Menüpunkten Kontakt oder Impressum erreichbar sein muss. Es ist 
weiterhin erlaubt das man erst Kontakt aufrufen muss und erst dann das 
Impressum.
http://www.aufrecht.de/2962.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01bdcf8cf45625983f30a31a8c04e255&nr=37635&pos=0&anz=1

Weiterhin ist gefordert
Das Impressum muss in einer Größe vom 800 x 600 Pixel gut lesbar in 
jedem Browser (auch in Textbrowsern) (ohne Plugins oder sonstige 
Zusatzprogramme z.B.. Javascript) sein.
Unser Impressumsgenerator Certiorina http://www.abmahnwelle.de/certiorina

Nachdem Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 W 203/06) für die 
Widerrufsbelehrung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 
empfehlen wir das Gleiche wie für das Impressum.
Für die Widerrufsbelehrung außerdem noch gut und deutlich vom Rest 
abgehoben. Wir empfehlen Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung 
bei Online-Auktionen direkt in die Artikelbeschreibung mit aufzunehmen. 
Die Telefonnummer darf nicht in der Widerrufbelehrung angegeben werden.

http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_393.pdf
Rückgabebelehrung ist bei Online-Auktionen nicht zulässig.


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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

Hier können wir nur empfehlen diese gut lesbar zu machen und den 
Gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen da kürzlich das LG Berlin Az: 
16 O 756/07 entschieden hat, den Streitwert bis zu 5000 Euro pro Verstoß 
zu bemessen.
http://openpr.de/news/178502/Landgericht-Berlin-Nimmt-bis-zu-5000-Euro-Streitwert-pro-wettbewerbswidrige-AGB-Klausel-an.html


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Unser Angebot zu AGB erreichen Sie unter http://www.agb-giftkueche.de

Aktuell läuft gerade eine Abmahnwelle (uns allein sind 300 Abmahnungen 
aus dem Dezember bekannt) gegen Buchhandlungen, zumeist Antiquariate. 
Eine Anwältin aus Overrath mahnt im Auftrag der Bonner Fachbuchhandlung 
Renner Bücher ab die auf dem Index stehen. Zunächst ist hier die 
Internetplattform Bookloocker ins Visier geraten.
Vorsicht: Der Abmahnung liegt zunächst keine Kostennote bei, sobald die 
Unterlassungserklärung unterschrieben wird, wird die Rechnung dann 
nachgereicht.

Links
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,523843,00.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100666


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Als letztes in diesem Abmahnwarner wünscht Ihnen das gesamte Team der 
Abmahnwelle e.V. ein frohes und geruhsames Weihnachten und ein Gutes, 
erfolgreiches und hoffentlich abmahnfreies neues Jahr.

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Disclaimer
Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir
übernehmen deshalb keine Haftung.

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Impressum
Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de
Claus Müller, 1. Vorsitzender
Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd

Geschäftsstelle und Postadresse:
Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender
Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen

Verantwortlich für die Texte:
Claus Müller (Adresse siehe oben)

Redaktions-Fax: 0521-38093298
Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de
(fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen)

Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines)

Flyer: http://abmahnung.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf
Mitgliedsantrag: http://abmahnung.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf
Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de
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