Weihnachtsabmahnwarner (Hrsg. Abmahnwelle e.V.) vom 2007-12-27
==================================================================== Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!) unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf. An alle Abgemahnte! Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren. Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen Protestbrief an: Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37 10117 Berlin. ===================================================================== Liebe Abonnenten des Abmahnwarners Erst mal ein paar Hinweise, die auch zur Weihnachtszeit und gleichzeitig zum alljährlichen Abmahnboom, nützlich sind. In eigener Sache Die Admonitiologie (http://abmahnung.abmahnwelle.de/) ist durch die neue AbmahnungsFAQ die unter abmahnungsFAQ.de und zusätzlich unter abmahnungs-FAQ.de zu erreichen ist ersetzt worden. Eine Überarbeitung der veralteten Admonitiologie schien uns nicht sinnvoll, da der Aufwand einer Änderung der Admonitiologie zu groß gewesen währe. Links http://abmahnung.abmahnwelle.de/ http://abmahnungsFAQ.de/ http://abmahnungs-FAQ.de/ ===================================================================== Impressum (Anbieterkennzeichnung) Nach TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten sind folgende Angaben zu machen. Vorname, Name (nicht abgekürzt) des Verantwortlichen bei juristischen Personen muss zusätzlich die juristische Person und deren Rechtsform angegeben werden. Anschrift so das ein Brief zugestellt werden kann, kein Postfach Email Telefonnummer Handelsregister, Vereinsregister oder Ähnliches. Und weitere Angaben für spezielle Berufsgruppen/Dienstleistungen siehe TDG § 5. http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Nach der geltenden Rechtsprechung (OLG München Az: 29 U 4564/03 und BGH Az.: I ZR 228/03) muss das Impressum von jeder Seite mit einem spätestens zwei Schritten erreichbar sein. Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, dass das Impressum auch unter den Menüpunkten Kontakt oder Impressum erreichbar sein muss. Es ist weiterhin erlaubt das man erst Kontakt aufrufen muss und erst dann das Impressum. http://www.aufrecht.de/2962.html http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01bdcf8cf45625983f30a31a8c04e255&nr=37635&pos=0&anz=1 Weiterhin ist gefordert Das Impressum muss in einer Größe vom 800 x 600 Pixel gut lesbar in jedem Browser (auch in Textbrowsern) (ohne Plugins oder sonstige Zusatzprogramme z.B.. Javascript) sein. Unser Impressumsgenerator Certiorina http://www.abmahnwelle.de/certiorina Nachdem Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 W 203/06) für die Widerrufsbelehrung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) empfehlen wir das Gleiche wie für das Impressum. Für die Widerrufsbelehrung außerdem noch gut und deutlich vom Rest abgehoben. Wir empfehlen Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung bei Online-Auktionen direkt in die Artikelbeschreibung mit aufzunehmen. Die Telefonnummer darf nicht in der Widerrufbelehrung angegeben werden. http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_393.pdf Rückgabebelehrung ist bei Online-Auktionen nicht zulässig. ===================================================================== Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) Hier können wir nur empfehlen diese gut lesbar zu machen und den Gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen da kürzlich das LG Berlin Az: 16 O 756/07 entschieden hat, den Streitwert bis zu 5000 Euro pro Verstoß zu bemessen. http://openpr.de/news/178502/Landgericht-Berlin-Nimmt-bis-zu-5000-Euro-Streitwert-pro-wettbewerbswidrige-AGB-Klausel-an.html ===================================================================== Unser Angebot zu AGB erreichen Sie unter http://www.agb-giftkueche.de Aktuell läuft gerade eine Abmahnwelle (uns allein sind 300 Abmahnungen aus dem Dezember bekannt) gegen Buchhandlungen, zumeist Antiquariate. Eine Anwältin aus Overrath mahnt im Auftrag der Bonner Fachbuchhandlung Renner Bücher ab die auf dem Index stehen. Zunächst ist hier die Internetplattform Bookloocker ins Visier geraten. Vorsicht: Der Abmahnung liegt zunächst keine Kostennote bei, sobald die Unterlassungserklärung unterschrieben wird, wird die Rechnung dann nachgereicht. Links http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,523843,00.html http://www.heise.de/newsticker/meldung/100666 ===================================================================== Als letztes in diesem Abmahnwarner wünscht Ihnen das gesamte Team der Abmahnwelle e.V. ein frohes und geruhsames Weihnachten und ein Gutes, erfolgreiches und hoffentlich abmahnfreies neues Jahr. ===================================================================== Disclaimer Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir übernehmen deshalb keine Haftung. ===================================================================== Impressum Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Claus Müller, 1. Vorsitzender Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd Geschäftsstelle und Postadresse: Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen Verantwortlich für die Texte: Claus Müller (Adresse siehe oben) Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://abmahnung.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://abmahnung.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de =====================================================================
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