Online-Fair-Trade, UrhG , Ed Hardy (Hrsg.: Abmahnwelle e.V.) vom 2008-10-06
==================================================================== Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!) unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf. An alle Abgemahnte! Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren. Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen Protestbrief an: Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. ===================================================================== Online-Fair-Trade-Abmahnungen Und wieder sind Abmahnungen des Vereins Online-Fair-Trade aufgetreten. Am 08. August wurde bei uns eine Abmahnung vom Verein Online-Fair-Trade e.V. gemeldet, nach der dreisten Abmahnkampagne Mitte Mai wurde diesmal nicht über einen Anwalt abgemahnt, sondern direkt vom Verein. Uns erreichte dann Anfang August eine weitere Abmahnung mit dem Datum 08.08.2008, vermutlich der Auftakt einer neuerlichen Abmahnserie. Bei den neuen Abmahnungen wird wieder die Widerrufsfrist von 14 Tagen statt eines Monats abgemahnt, allerdings hat der Verein dieses Mal sein Tätigkeitsfeld von amazon-marketplace nach Ebay verlagert. Auffällig sind hier - genau wie bei den ersten Abmahnungen - die Textbausteine, die verwendet wurden. Abgemahnte sollten sich unbedingt die Abmahnberechtigung nachweisen lassen, der bloße Hinweis auf § 8 Abs.3 Nr. 2 UWG http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html reicht nicht aus, der abmahnende Verein muss das auch belegen können. Links http://online-fair-trade.de/ http://www.abmahnwarner.de/archiv.php?id=46 http://www.newsmax.de/dubioser-abmahnverein-online-fair-trade-mahnt-bundesweit-ab-news37064.html ===================================================================== Neues "Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums" gilt seit 1.9.2008 Das Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums ist eigentlich ein Paket aus mehreren Gesetzesänderungen, im Wesentlichen sind hier Urheber-, Marken- und Patentrecht betroffen, aber auch andere Rechte wie z.B. Geschmacksmusterrecht. Die größte Aufmerksamkeit hat hier der zusätzliche § 97a UrhG erregt, der die Abmahngebühren in einfach gelagerten Fällen deckelt. "(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewerten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro." Hierbei ist zu bedenken, dass "einfach gelagert" bzw. "unerhebliche" doch sehr vom Standpunkt abhängig ist. Wir gehen weiterhin davon aus, dass für Peer-to-Peer-Abmahnungen der Paragraf nicht zieht, weil hier nicht nur der Download abgemahnt wird, sondern das Anbieten. Eine weitere wichtige Änderung ist in § 101 Abs. 9 UrhG zu finden, denn das Ermitteln der Adressen muss nun ein Landgericht übernehmen. Die daraus entstandenen Kosten müssen dann wahrscheinlich auch die Abgemahnten tragen. Link http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html http://www.stadtplan-gratis.de/juristische_grundlagen/detail.php?nr=488&kategorie=juristische_grundlagen ===================================================================== Ed Hardy-Abmahnungen Aus den immer wieder nahezu textgleichen Abmahnungen geht zunächst nicht hervor, was genau abgemahnt wird. Erst auf der 4. Seite wird dann der Vorwurf einer Fälschung gemacht. Der Spiegel zitiert eine Aussage von Clemens Kappler (Geschäftsführer der K&K Logistics), nachdem der Kunde nichts zu befürchten hat, wenn er belegen kann, dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat. Bemerkenswert ist Kapplers Aussage: "Wenn da doch ein Fehler passiert, genügt ein Anruf bei uns." Die Abmahnungen von RA Winterstein – Don Ed Hardy betreffen das Urheberrecht, damit könnte bei privaten Anbietern auch der neue § 97a UrhG, nach dem die Anwaltskosten auf 100 Euro beschränkt sind, zum Zug kommen. Links http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,575198,00.html http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html ===================================================================== Disclaimer Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir übernehmen deshalb keine Haftung. ===================================================================== Impressum Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Claus Müller, 1. Vorsitzender Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd Geschäftsstelle und Postadresse: Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen Verantwortlich für die Texte: Claus Müller (Adresse siehe oben) Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (fuer Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Flyer: http://www.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf Mitgliedsantrag: http://www.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de =====================================================================
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