Abmahnwarner

Online-Fair-Trade, UrhG , Ed Hardy (Hrsg.: Abmahnwelle e.V.) vom 2008-10-06

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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!)
unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf.

An alle Abgemahnte!

Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit
Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren.

Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen
Protestbrief an:
Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium
der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin.
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Online-Fair-Trade-Abmahnungen

Und wieder sind Abmahnungen des Vereins Online-Fair-Trade aufgetreten.
Am 08. August wurde bei uns eine Abmahnung vom Verein
Online-Fair-Trade e.V. gemeldet, nach der dreisten Abmahnkampagne
Mitte Mai wurde diesmal nicht über einen Anwalt abgemahnt, sondern
direkt vom Verein. Uns erreichte dann Anfang August eine weitere
Abmahnung mit dem Datum 08.08.2008, vermutlich der Auftakt einer
neuerlichen Abmahnserie.
Bei den neuen Abmahnungen wird wieder die Widerrufsfrist von 14 Tagen
statt eines Monats abgemahnt, allerdings hat der Verein dieses Mal
sein Tätigkeitsfeld von amazon-marketplace nach Ebay verlagert.
Auffällig sind hier - genau wie bei den ersten Abmahnungen - die
Textbausteine, die verwendet wurden.
Abgemahnte sollten sich unbedingt die Abmahnberechtigung nachweisen
lassen, der bloße Hinweis auf § 8 Abs.3 Nr. 2 UWG
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html reicht nicht aus,
der abmahnende Verein muss das auch belegen können.

Links
http://online-fair-trade.de/
http://www.abmahnwarner.de/archiv.php?id=46
http://www.newsmax.de/dubioser-abmahnverein-online-fair-trade-mahnt-bundesweit-ab-news37064.html


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Neues "Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums" gilt seit 1.9.2008

Das Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums ist eigentlich ein
Paket aus mehreren Gesetzesänderungen, im Wesentlichen sind hier
Urheber-, Marken- und Patentrecht betroffen, aber auch andere Rechte
wie z.B. Geschmacksmusterrecht.
Die größte Aufmerksamkeit hat hier der zusätzliche § 97a UrhG erregt,
der die Abmahngebühren in einfach gelagerten Fällen deckelt.

"(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines
gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit
geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen
Vertragsstrafe bewerten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit
die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme
anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt
sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Hierbei ist zu bedenken, dass "einfach gelagert" bzw. "unerhebliche"
doch sehr vom Standpunkt abhängig ist. Wir gehen weiterhin davon aus,
dass für Peer-to-Peer-Abmahnungen der Paragraf nicht zieht, weil hier
nicht nur der Download abgemahnt wird, sondern das Anbieten.
Eine weitere wichtige Änderung ist in § 101 Abs. 9 UrhG zu finden,
denn das Ermitteln der Adressen muss nun ein Landgericht übernehmen.
Die daraus entstandenen Kosten müssen dann wahrscheinlich auch die
Abgemahnten tragen.

Link
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
http://www.stadtplan-gratis.de/juristische_grundlagen/detail.php?nr=488&kategorie=juristische_grundlagen


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Ed Hardy-Abmahnungen

Aus den immer wieder nahezu textgleichen Abmahnungen geht zunächst
nicht hervor, was genau abgemahnt wird. Erst auf der 4. Seite wird
dann der Vorwurf einer Fälschung gemacht. Der Spiegel zitiert eine
Aussage von Clemens Kappler (Geschäftsführer der K&K Logistics),
nachdem der Kunde nichts zu befürchten hat, wenn er belegen kann, dass
er privat gebrauchte Originale verkauft hat. Bemerkenswert ist
Kapplers Aussage: "Wenn da doch ein Fehler passiert, genügt ein Anruf
bei uns."
Die Abmahnungen von RA Winterstein – Don Ed Hardy betreffen das
Urheberrecht, damit könnte bei privaten Anbietern auch der neue § 97a
UrhG, nach dem die Anwaltskosten auf 100 Euro beschränkt sind, zum Zug
kommen.

Links
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,575198,00.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

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Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
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