Abmahnwarner

Wuensche, rechtsmissbraeuchliche Abmahnungen, BattG, Stadtplan-Abmahnungen (Hrsg: Abmahnwelle e.V.) vom 2010-01-29

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Das deutsche "Abmahnunwesen" und der Kampf gegen den Missbrauch mit dem
UWG feierte 2009 seinen 40. Jahrestag. Alle bisherigen Versuche den
Missbrauch einzuschränken sind mehr oder weniger gescheitert. Geholfen
hat gegen unseriöse Vereine die Abschaffung des "fliegenden
Gerichtsstands", überfällig ist diese Regelungsänderung in Zeiten des
Internets auch bei den "Mitbewerberabmahnern" und ihren Anwälten. Da
auch das Geldverdienen eine sehr große Rolle beim Missbrauch spielt, ist
es dringlich auch hier endlich einen Riegel vorzuschieben.

Deshalb gilt es den Kampf gegen den Missbrauch zu verstärken.

Unser Wunsch an alle Abgemahnte, helft allen Initiativen gegen den
Abmahnwahn und schickt zur Information immer eine Kopie der Abmahnung an
das Bundesjustizministerium. Unsere jetzige Justizministerin hat schon
in Ihrer ersten Amtszeit 1993 versprochen gegen den Missbrauch vorzugehen.

Senden Sie deshalb unbedingt eine Kopie der Abmahnung mit einem
persönlichen Protestbrief mit Hinweis auf die damals angekündigte
Aktivität an:
Frau Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - persönlich -
Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin.

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Inhaltsverzeichnis

1. Gute Wünsche für ein gutes neues Jahr 2010 der Abmahnwelle
2. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen rechtfertigen Schadensersatz
3. Seit 1.12.2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft.
4. Stadtplan-Abmahnungen (Abmahngebühren)

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1. Gute Wünsche für ein gutes neues Jahr 2010 der Abmahnwelle

Allen Abbonennten des Abmahnwarner und allen anderen Lesern ein recht 
erfolgreiches und abmahnfreies neues Jahr. Wir der Vorstand und die 
Redaktion der Abmahnwelle werden uns weiterhin im Rahmen unserer 
Möglichkeiten anstrengen, Ihnen möglichst hilfreiche Informationen zur 
Verfügung zu stellen.

Wir möchten uns für die bisherige Zusammenarbeit bedanken und 
gleichzeitig bitten unsere Arbeit auch in Zukunft zu unterstützen in dem 
Sie uns weiterhin Abmahnungen melden. Nur so können wir feststellen ob 
eine Serienabahnung oder gar eine Abmahnwelle vorliegt. Oft wird bei uns 
nach einem bestimmten Abmahngespann angefragt, um dieses zu beantworten 
benötigen wir Abmahnmeldungen aus den verschiedensten Bereichen.
Als Neuerung haben wir wieder ein Forum http://forum.abmahnwelle.de 
eröffnet, es steht zwar erst am Anfang und noch nicht alles ist fertig, 
aber es kann doch schon genutzt werden. (an)


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2. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen rechtfertigen Schadensersatz

Wer rechtsmissbräuchlich handelt durch eine hohe Zahl von Abmahnungen 
verbunden mit einem auffällig hohen Streitwert und dadurch hohe 
Abmahnkosten fordert, macht sich eventuell schadensersatzpflichtig, so 
das LG Berlin in einer Entscheidung vom 18.01.2007 (Az. 16 O 570/06).
Der Abmahner (Beklagte) ließ durch seinen Anwalt wegen eines 
vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes insgesamt rund 160 Wettbewerber - 
darunter auch die Klägerin - abmahnen. Sie forderte die Abgemahnten auch 
zur Zahlung der Abmahnkosten nach Streitwerten von bis zu 20.000,- EUR auf.

Die Klägerin ließ sich das nicht gefallen, sie beauftragte ihren Anwalt 
und ließ die Ansprüche zurückweisen und forderte den Ersatz der 
angefallenen Anwaltskosten. Die Begründung war, dass der Abmahner 
(Beklagte) durch die Abmahnungen eine vorsätzliche, sittenwidrige 
Schädigung begangen habe.

Das Gericht sprach der Klägerin den geltend gemachten Schadensersatz zu, 
da die Beklagte habe rechtsmissbräuchlich gehandelt habe. Der Missbrauch 
ergebe sich aus der hohen Anzahl von Abmahnungen und den geforderten 
Anwaltsgebühren, die in keinem Verhältnis zu den Umsätzen ihres 
Onlinegeschäfts stünden.

Es sei offensichtlich, dass lediglich sachfremde Interessen, d.h. das 
Generieren von möglichst hohen anwaltlichen Gebühren im Vordergrund 
stehe. Insofern sei es auch gerechtfertigt, der Klägerin den begehrten 
Schadensersatz aufgrund der sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung 
auszusprechen.

Auch durch diese schon etwas ältere Entscheidung sieht sich der Verein 
Abmahnwelle in seiner Forderung bestätigt, Abmahner in bestimmten Fällen 
schadensersatzpflichtig zu machen. (rk)

Link zum Urteil
http://www.online-und-recht.de/urteile/Schadensersatz-bei-Abmahnungsmissbrauch-bei-reinem-Gebuehreninteresse-16-O-570-06-Landgericht-Berlin-20070118.html
Link zu unseren Forderungen
http://abmahnungsfaq.de/pages/index_forderungen.html

Links
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/03/31/rechtsmissbrauch-abmahnung-anwalt-zahlen/


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3. Seit 1.12.2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft.

Der Gesetzgeber hat 1.12.2009 die Richtlinie 2006/66/EG der Europäische 
Union umgesetzt. Damit entfällt die alte, oft abgemahnte, 
Batterieverordnung (BattVO) und wird durch das neue Batteriegesetz 
(BattG) abgelöst. Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf Batterien und 
Akkus wie die bisherige Verordnung, sondern gilt auch für batterie- und 
akkubetriebene Geräte.

Auf Grund dieses Gesetzes ist das Inverkehrbringen ab dem 1.12.2009 nur 
noch dem Importeur und/oder Hersteller von Batterien und 
batteriebetriebenen Produkten gestattet der sich zuvor beim 
Umweltbundesamt beim Umweltbundesamt registriert wurde.

Ab jetzt wird es für Händler interessant und es beginnt auch die 
Abmahngefahr für Onlinehändler.  Ab 01. März 2010 ist das 
Inverkehrbringen nur noch der für die Batterien und batteriebetriebenen 
Produkte erlaubt, die von  registrierten Importeuren oder Herstellern 
erworben wurden. Händler sollten sich im Zweifel an ihren Lieferanten 
wenden, denn der Händler gilt gemäß § 2 Abs. 15 Satz 2 BattG der 
Vertreiber als Hersteller, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Waren in 
den Verkehr die von nicht registrierten Herstellern oder Importeuren 
stammt. Er muss sich dann ebenfalls beim Umweltbundesamt registrieren!
Die Registrierung nach BattG ist in jedem Fall notwendig,auch wenn eine 
Registrierung  nach  ElektroG besteht. (an)

Link zum Umweltbundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm
http://www.uba.de/
Link zur Stiftung  Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
http://www.grs-batterien.de/

Links
http://www.aachen.ihk.de/de/innovation_umwelt/download/ki_019.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/batteriegesetz.htm
http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/2473-neues-batteriegesetz-tritt-1-dezember-2009-kraft.html


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4. Stadtplan-Abmahnungen (Abmahngebühren)

Das Arbeitsgericht Charlottenburg hat festgestellt, dass Rechtsanwälte 
und Kanzleien die massenhaft und routinemäßig abmahnen, Anspruch auf 
höchstens eine 0,3 fache Geschäftsgebühr haben. Diese fordern in 
Abmahnungen meist die 1,3 fache Geschäftsgebühr.

Konkret ging es darum, dass die Beklagte unerlaubt einen 
Kartenausschnitt von urheberrechtlich geschütztem Material für ihren 
Internetauftritt verwendet hatte. Der Kläger, die Euro-Cities AG wollte 
neben einem Schadensersatz von 1.620 Euro die Erstattung der Kosten des 
Abmahnschreibens von 555,60 Euro erwirken. Das Gericht urteilte, dass 
die 1.620 Euro Schadensersatz rechtens seien, die Kosten des 
Abmahnschreibens jedoch überhöht. Diese dürften bei massenhaft und 
routinemäßig erstellten Abmahnungen nur die 0,3 fache Anwaltsgebühr 
betragen. In diesem Fall müssen Kosten für das Abmahnschreiben in Höhe 
von 143,60 Euro gezahlt werden. (ag)

Link zum Urteil
http://abmahnwelle.de/urteile/AG_Charlottenburg_212_C_209-08_Abmahnkosten.pdf

Links
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-stadtplan-filesharing-kosten.htm
http://www.jurablogs.com/de/ag-charlottenburg-massenhaft-abmahnenden-anwalt-gebuehrt-denkbar-niedrigste

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Autoren: rk Rudolf Koch, ag Andreas Gonzalez, an Claus Müller

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Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.abmahnwelle.de
Claus Müller, 1. Vorsitzender
Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd

Geschäftsstelle und Postadresse:
Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender
Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen

Verantwortlich für die Texte:
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Redaktions-Fax: 0521-38093298
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(für Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen)
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Abmahnung faxen: 0521-38093298

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