Wuensche, rechtsmissbraeuchliche Abmahnungen, BattG, Stadtplan-Abmahnungen (Hrsg: Abmahnwelle e.V.) vom 2010-01-29
==================================================================== Das deutsche "Abmahnunwesen" und der Kampf gegen den Missbrauch mit dem UWG feierte 2009 seinen 40. Jahrestag. Alle bisherigen Versuche den Missbrauch einzuschränken sind mehr oder weniger gescheitert. Geholfen hat gegen unseriöse Vereine die Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands", überfällig ist diese Regelungsänderung in Zeiten des Internets auch bei den "Mitbewerberabmahnern" und ihren Anwälten. Da auch das Geldverdienen eine sehr große Rolle beim Missbrauch spielt, ist es dringlich auch hier endlich einen Riegel vorzuschieben. Deshalb gilt es den Kampf gegen den Missbrauch zu verstärken. Unser Wunsch an alle Abgemahnte, helft allen Initiativen gegen den Abmahnwahn und schickt zur Information immer eine Kopie der Abmahnung an das Bundesjustizministerium. Unsere jetzige Justizministerin hat schon in Ihrer ersten Amtszeit 1993 versprochen gegen den Missbrauch vorzugehen. Senden Sie deshalb unbedingt eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen Protestbrief mit Hinweis auf die damals angekündigte Aktivität an: Frau Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - persönlich - Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. ===================================================================== Inhaltsverzeichnis 1. Gute Wünsche für ein gutes neues Jahr 2010 der Abmahnwelle 2. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen rechtfertigen Schadensersatz 3. Seit 1.12.2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft. 4. Stadtplan-Abmahnungen (Abmahngebühren) ===================================================================== 1. Gute Wünsche für ein gutes neues Jahr 2010 der Abmahnwelle Allen Abbonennten des Abmahnwarner und allen anderen Lesern ein recht erfolgreiches und abmahnfreies neues Jahr. Wir der Vorstand und die Redaktion der Abmahnwelle werden uns weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten anstrengen, Ihnen möglichst hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir möchten uns für die bisherige Zusammenarbeit bedanken und gleichzeitig bitten unsere Arbeit auch in Zukunft zu unterstützen in dem Sie uns weiterhin Abmahnungen melden. Nur so können wir feststellen ob eine Serienabahnung oder gar eine Abmahnwelle vorliegt. Oft wird bei uns nach einem bestimmten Abmahngespann angefragt, um dieses zu beantworten benötigen wir Abmahnmeldungen aus den verschiedensten Bereichen. Als Neuerung haben wir wieder ein Forum http://forum.abmahnwelle.de eröffnet, es steht zwar erst am Anfang und noch nicht alles ist fertig, aber es kann doch schon genutzt werden. (an) ===================================================================== 2. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen rechtfertigen Schadensersatz Wer rechtsmissbräuchlich handelt durch eine hohe Zahl von Abmahnungen verbunden mit einem auffällig hohen Streitwert und dadurch hohe Abmahnkosten fordert, macht sich eventuell schadensersatzpflichtig, so das LG Berlin in einer Entscheidung vom 18.01.2007 (Az. 16 O 570/06). Der Abmahner (Beklagte) ließ durch seinen Anwalt wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes insgesamt rund 160 Wettbewerber - darunter auch die Klägerin - abmahnen. Sie forderte die Abgemahnten auch zur Zahlung der Abmahnkosten nach Streitwerten von bis zu 20.000,- EUR auf. Die Klägerin ließ sich das nicht gefallen, sie beauftragte ihren Anwalt und ließ die Ansprüche zurückweisen und forderte den Ersatz der angefallenen Anwaltskosten. Die Begründung war, dass der Abmahner (Beklagte) durch die Abmahnungen eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung begangen habe. Das Gericht sprach der Klägerin den geltend gemachten Schadensersatz zu, da die Beklagte habe rechtsmissbräuchlich gehandelt habe. Der Missbrauch ergebe sich aus der hohen Anzahl von Abmahnungen und den geforderten Anwaltsgebühren, die in keinem Verhältnis zu den Umsätzen ihres Onlinegeschäfts stünden. Es sei offensichtlich, dass lediglich sachfremde Interessen, d.h. das Generieren von möglichst hohen anwaltlichen Gebühren im Vordergrund stehe. Insofern sei es auch gerechtfertigt, der Klägerin den begehrten Schadensersatz aufgrund der sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung auszusprechen. Auch durch diese schon etwas ältere Entscheidung sieht sich der Verein Abmahnwelle in seiner Forderung bestätigt, Abmahner in bestimmten Fällen schadensersatzpflichtig zu machen. (rk) Link zum Urteil http://www.online-und-recht.de/urteile/Schadensersatz-bei-Abmahnungsmissbrauch-bei-reinem-Gebuehreninteresse-16-O-570-06-Landgericht-Berlin-20070118.html Link zu unseren Forderungen http://abmahnungsfaq.de/pages/index_forderungen.html Links http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/03/31/rechtsmissbrauch-abmahnung-anwalt-zahlen/ ===================================================================== 3. Seit 1.12.2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Der Gesetzgeber hat 1.12.2009 die Richtlinie 2006/66/EG der Europäische Union umgesetzt. Damit entfällt die alte, oft abgemahnte, Batterieverordnung (BattVO) und wird durch das neue Batteriegesetz (BattG) abgelöst. Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf Batterien und Akkus wie die bisherige Verordnung, sondern gilt auch für batterie- und akkubetriebene Geräte. Auf Grund dieses Gesetzes ist das Inverkehrbringen ab dem 1.12.2009 nur noch dem Importeur und/oder Hersteller von Batterien und batteriebetriebenen Produkten gestattet der sich zuvor beim Umweltbundesamt beim Umweltbundesamt registriert wurde. Ab jetzt wird es für Händler interessant und es beginnt auch die Abmahngefahr für Onlinehändler. Ab 01. März 2010 ist das Inverkehrbringen nur noch der für die Batterien und batteriebetriebenen Produkte erlaubt, die von registrierten Importeuren oder Herstellern erworben wurden. Händler sollten sich im Zweifel an ihren Lieferanten wenden, denn der Händler gilt gemäß § 2 Abs. 15 Satz 2 BattG der Vertreiber als Hersteller, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Waren in den Verkehr die von nicht registrierten Herstellern oder Importeuren stammt. Er muss sich dann ebenfalls beim Umweltbundesamt registrieren! Die Registrierung nach BattG ist in jedem Fall notwendig,auch wenn eine Registrierung nach ElektroG besteht. (an) Link zum Umweltbundesamt http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm http://www.uba.de/ Link zur Stiftung Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien http://www.grs-batterien.de/ Links http://www.aachen.ihk.de/de/innovation_umwelt/download/ki_019.htm http://www.internetrecht-rostock.de/batteriegesetz.htm http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/2473-neues-batteriegesetz-tritt-1-dezember-2009-kraft.html ===================================================================== 4. Stadtplan-Abmahnungen (Abmahngebühren) Das Arbeitsgericht Charlottenburg hat festgestellt, dass Rechtsanwälte und Kanzleien die massenhaft und routinemäßig abmahnen, Anspruch auf höchstens eine 0,3 fache Geschäftsgebühr haben. Diese fordern in Abmahnungen meist die 1,3 fache Geschäftsgebühr. Konkret ging es darum, dass die Beklagte unerlaubt einen Kartenausschnitt von urheberrechtlich geschütztem Material für ihren Internetauftritt verwendet hatte. Der Kläger, die Euro-Cities AG wollte neben einem Schadensersatz von 1.620 Euro die Erstattung der Kosten des Abmahnschreibens von 555,60 Euro erwirken. Das Gericht urteilte, dass die 1.620 Euro Schadensersatz rechtens seien, die Kosten des Abmahnschreibens jedoch überhöht. Diese dürften bei massenhaft und routinemäßig erstellten Abmahnungen nur die 0,3 fache Anwaltsgebühr betragen. In diesem Fall müssen Kosten für das Abmahnschreiben in Höhe von 143,60 Euro gezahlt werden. (ag) Link zum Urteil http://abmahnwelle.de/urteile/AG_Charlottenburg_212_C_209-08_Abmahnkosten.pdf Links http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-stadtplan-filesharing-kosten.htm http://www.jurablogs.com/de/ag-charlottenburg-massenhaft-abmahnenden-anwalt-gebuehrt-denkbar-niedrigste ===================================================================== Autoren: rk Rudolf Koch, ag Andreas Gonzalez, an Claus Müller ===================================================================== Impressum Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.abmahnwelle.de Claus Müller, 1. Vorsitzender Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd Geschäftsstelle und Postadresse: Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen Verantwortlich für die Texte: Claus Müller (Adresse siehe oben) Redaktions-Fax: 0521-38093298 Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (für Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen) Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Abmahnung melden: support@abmahnwelle.de Abmahnung faxen: 0521-38093298 Mitglied werden: http://www.abmahnwelle.de/mitgliedschaft.pdf Flyer: http://www.abmahnwelle.de/download/flyer-farbig.pdf http://abmahnwelle.de http://abmahnungs-FAQ.de http://stadtplan-gratis.de http://www.abmahnwarner.de ===================================================================== Weiterverwendung Der Abmahnwarner darf im ganzen oder in Teilen mit Quellenangabe mit Quellenangabe "Newsletter abmahnwelle.de" zitiert werden. 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