ISSN 1612-2712 vom 2003-09-19
Liebe Leserinnen und Leser, hin und wieder bekommen wir mit, wie es bei den Abmahnern spaeter so weiter geht. Letztens stellte sich heraus, dass ein alter Bekannter von uns seine letzten Serienabmahnungen offensichtlich mit einem Kopierer herstelle, fuer den er die Leasinggebuehren schuldig blieb und weshalb nun seine Frau vor Gericht musste. Der Abmahner selbst habe derzeit im uebrigen mindestens noch drei Betrugsverfahren am Hals, meinte der Staatsanwalt zum Ausgang eines Verfahrens, zu dem unser Freund geladen war. Vor knapp einer Woche trat das neue Urheberrecht in Kraft. Und die plumpe Geschaeftstuechtigkeit, des Herrn Braun aus Dormagen zu diesem Anlass sorgte netzweit fuer Gelaechter: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15623/1.html Was wurde denn aber nun im UrhG gestrichen, was ist geblieben und was kam neu dazu? Das koennen Sie hier nachvollziehen: http://urheberg.abmahnung.de/ Neu in der Gazette ist Johnnys Erfahrungsbericht http://abmahnwelle.de/cm/display.php?mode=cm_home&cm_path=/verein/joh nny Und als Bookmark empfehle ich Ihnen heute Univ.-Prof. Dr. Gerhard Koeblers Rechtswoerterbuch http://www.koeblergerhard.de/beckjurwb13.pdf Zwei Jahre war unsere Initiative fuer Betroffene da, egal ob Feierabend, Wochenende oder Urlaubszeit. Doch ab heute goennen auch wir uns fuer vier Wochen eine wohlverdiente Pause. In dieser Zeit werden von Nichtmitgliedern keine Abmahnmeldungen entgegen genommen, so dass auch erst wieder gegen Ende Oktober mit einer neuen Ausgabe des Abmahn-Warners zu rechnen sein wird. Inzwischen wuensche ich uns allen sehnlichst, dass ganz besonders jetzt alle Ingenieure, Immobilienmakler und Zahnaerzte ihre Webseiten von illegalen Stadtplaenen und Anfahrtsskizzen befreien. Sie wissen nicht mehr, woher Ihre Karte stammt? Dann weg damit! Allen Shop-Betreibern, insbesondere denen, die auch bei ebay Artikel anbieten, rate ich dringend, sich mit dem Widerrufsrecht und dem Rueckgaberecht zu befassen. Denn da ist jetzt nicht mehr nur die Wettbewerbszentrale hinterher, sondern auch die Verbraucherzentrale Berlin. Und letztere mahnt inzwischen auch nicht mehr kostenlos ab. Dabei gibt es doch fertige amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung und zur Rueckgabebelehrung, die uebernommen werden duerfen. http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2958.pdf Naja, vielleicht folgen ja auch einige dem Rat auf der Jurtext und ueberlegen sich kuenftig genauer, ob sie noch einen Mitbewerber bei der Wettbewerbszentrale melden moechten. http://www.jurtext.de/article.php?sid=979 Mit der nachfolgenden Liste der seit der letzten Ausgabe gemeldeten Abmahnungen verabschiede ich mich somit fuer vier Wochen und wuensche Ihnen viel spannender Themen als ausgerechnet "Abmahnungen". Moege Isidor Sie selbst davor bewahren Ihre Jutta U. Rosenbach Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) unertraegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf ============================================================ Inhalt I. Gemeldete Abmahnungen seit der letzten Ausgabe des Newsletters 1) Verstoss gegen das Markengesetz 2) Urheberrechts- und Persoenlichkeitsverletzungen 3) Unlauterer Wettbewerb und Urheberrechtsverletzungen 4) BGB und Fernabsatzrecht 5) Urheberrechtsverletzungen 6) TDG fuer zwei Serienabmahner II. Impressum ============================================================ ============================================================ 1) VERSTOSS GEGEN DAS MARKENGESETZ http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/index.html ============================================================ || Reverse Domain Grabbing || Ein Paerchen dachte sich eine Bezeichnung aus, stellte fest, dass die De-Domain schon konnektiert war, konnektierte sich die den Begriff zu anderen TDL-Domains, liess die Be- zeichnung im Maerz diesen Jahres schuetzen und versucht nun dem Privatmann seine seit Jahren existierende DE-Domain ueber entsprechende Drohungen abzupressen. || Kennzeichenverletzung || Eine Aktiengesellschaft ist etabliert auf xyzshop.de - wobei xyz fuer eine Sportart steht. Jemand anderes konnektierte dann xyzshop1.de und bekam daraufhin eine eMail mit vielen Ausrufezeichen. Und statt der daraufhin gewuenschten Finanzierung neuer Visitenkarten etc. bekam der xyzshop1.de-Betreiber eine anwaltiche Abmahnung Streitwert: 25.000,00 Euro Vertragsstrafe: 15.000,00 Euro Abmahngebuehr: 620,00 Euro ============================================================ 2) URHEBERRECHTS- UND PERSOENLICHKEITSVERLETZUNG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/index.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html ============================================================ Abmahnerin: www.die-farbe-gruen.de Abmahnende Kanzlei: www.webadvocat.de Abgemahnter: Webdienstleister und Newsletteranbieter Streitwert: 30.000,00 Euro Vertragsstrafe: 10.000,00 Euro Abmahngebuehr: 682,66 Euro Schadensersatz: 1.500,00 Euro Juristische Grundlagen: §2 UrhG, §97 UrhG und Art. 2 GG Besonderheiten: Im Newsletter stand ein Zitat, sauber mit Quellenangabe: "Xxxxxxxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxxxxx, xxx Xxxx xx xxxxxxxxxx… xxxxxxxxx xxxxxx xxx xxx xxxxxx xxxx, xxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxxxxxxxx xxx. Xxx xxxx xxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxx xxx, xxx xx xxxxx xxxx xxxxxxxxxx xxx." (Damaris Wieser (*1977), deutsche Lyrikerin und Dichterin) Die Abmahnkanzlei meint, dabei handle es sich um einen Aphorismus, den der Zitierende in unbe- rechtigter Weise genutzt habe. ============================================================ 3) UNLAUTERER WETTBEWERB UND URHEBERRECHTSVERLETZUNG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/index.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html ============================================================ Abmahner: www.tattoovorlagen.net Abmahnende Kanzlei: www.webadvocat.de Abgemahnter: Mitbewerber Streitwert: 30.000,00 Euro Vertragsstrafe: "Bei Zuwiderhandlung ... einen angemessenen Schadensersatz" UND 10.000,00 Euro Abmahngebuehr: 588,50 Euro Schadensersatz: Euro Juristische Grundlagen: Besonderheiten: Der Abgemahnte soll, bis auf eine kleine Erweiterung einen iden- tischen Text, wie ihn der Abmahner fuer seine Webseiten zur Bewerbung in Such- maschinen nutzt, verwendet haben. Obendrein wuerde die Aussage "Die besten Taettowierer haben unsere Flashs gezeichnet." eine unzulaessige Alleinstellungs- werbung darstellen. Da sei rechtswidrig und wuerde die Leistung des Abmahners herabsetzen. ============================================================ 4) VERSTOSS ZUM BGB UND FERNABSATZRECHT http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/index.html ============================================================ || ebyer abgemahnt|| Abmahner: Wettbewerbszentrale Frankfurt Abmahnende Kanzlei: - Abgemahnter: shopbetreiber Streitwert: - Vertragsstrafe: 3.500,00 Euro Abmahngebuehr: 189,00 Euro Schadensersatz: - Juristische Grundlagen: § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB Besonderheiten: Die Wettbewerbszentrale sagt: "Das Widerrufsrecht ist bei Internetauktionen nicht nach § 312d Abs. IV Punkt 5 ausgeschlossen, da der Vertragsschluss nicht durch Zuschlag, sondern nach den AGB durch das Angebt des Bieters und die Annahme des Hoechstgebots durch den Versteigerer erfolgt (vgl. LG Hof, Urteil vom 25.04.2003, AZ: 22S10/02; AG Kehl, Urteil vom 19.04.2002, AZ: 4C716/01)." Auch Rueckgabeversandkosten" duerfen nur in bestimmten Faellen vom Kunden zu tragen. Daher sei eine ABG-Klausel unzutreffend, die auf "Ruecknahme der Ware aus Auktionen auf Kulanz" abhebt. Damit wuerden nicht nur Verbrauchervorschriften verletzt, sondern die Wettbewerbszentrale unterstellt auch einen Verstoss nach § 1 UWG "unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch bzw. des Ausnutzens der Rechtsunkenntnis". Abmahner: Wettbewerbszentrale Zweigstelle Baden-Wuerttemberg Abmahnende Kanzlei: - Abgemahnter: shopbetreiber Streitwert: - Vertragsstrafe: 3.500,00 Euro Abmahngebuehr: 189,00 Euro Schadensersatz: - Juristische Grundlagen: Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV Besonderheiten: Der Shopbetreiber hatte bei einer AGB-Klausel das Widerrufsrecht mit dem Rueckgaberecht verwechselt. || ebyer abgemahnt|| Abmahner: Verbraucherzentrale Berlin Abmahnende Kanzlei: - Abgemahnter: Technik-Shop Streitwert: Euro Vertragsstrafe: 4.500,00 Euro Abmahngebuehr: 150,00 Euro Schadensersatz: Euro Juristische Grundlagen: § 312 c BGB ============================================================ 5) VERSTOSS GEGEN DAS URHEBERRECHT http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html ============================================================ || Verwendung von geschuetzten Bildern auf der Homepage || Abmahner: Verlag Th. G. Abmahnende Kanzlei: W., Muenchen Abgemahnter: Sportverein Streitwert: 4.000,00 Euro Vertragsstrafe: 5.001,00 Euro Abmahngebuehr: 236,35 Euro Schadensersatz: - Besonderheiten: 4 Bilder || Unerlaubte Nutzung von Kartenrechten im Internet || Abmahner: Mairs Geograph. Verlag fuer "Falk" und "RV" Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg Abgemahnter: Zahnarzt Streitwert: 25.000,00 Euro Vertragsstrafe: nach Hamburger Brauch(*1) Abmahngebuehr: 620,02 Euro Schadensersatz: 770,00 Euro Juristische Grundlagen: - Besonderheiten: - Abmahner: Mairs Geograph. Verlag fuer "Falk" und "RV" Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg Abgemahnter: Musikbranche Streitwert: 15.000,00 Euro Vertragsstrafe: nach Hamburger Brauch(*1) Abmahngebuehr: 515,62 Euro Schadensersatz: 770,00 Euro Abmahner: Carto Travel Verlag Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg Abgemahnter: Zahnarzt Streitwert: 15.000,00 Euro Vertragsstrafe: nach Hamburger Brauch(*1) Abmahngebuehr: 515,62 Euro Schadensersatz: 771,55 Euro Juristische Grundlagen: - Besonderheiten: - Abmahner: Euro-Cities AG Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg Abgemahnter: Ingenieur Streitwert: 52.500,00 Euro Vertragsstrafe: 4.800,00 Euro Abmahngebuehr: 1.000,21 Euro Schadensersatz: 4.870,00 Euro Besonderheiten: 3 Karten Abmahner: Mairs Geograph. Verlag Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg Abgemahnter: Immobilienberater Streitwert: 25.000,00 Euro fuer eine Karte 12.500,00 Euro fuer jede weitere Schadensersatz: 13.090,00 Euro Juristische Grundlagen: Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff BGB Besonderheiten: 17 Karten Und ausserdem noch beim Abmahner: Carto Travel Verlag Abmahnende Kanzlei: wieder F & P, Hamburg wegen weiteren 46 Karten Abgemahnter: ist derselbe Streitwert: 25.000,00 Euro fuer eine Karte 12.500,00 Euro fuer jede weitere Schadensersatz: 35.49130 Euro Sehr viel Geld - bei wenig Aufwand - fuer zwei Abmahnungen mit identischen Schreibfehlern ("Nichtfostsetzung") Abmahner: Euro-Cities AG Abmahnende Kanzlei: L.-B., B., M., Berlin Abgemahnter: aus der Moebelbranche Streitwert: 10.000,00Euro Vertragsstrafe: Euro Abmahngebuehr: 446,02 Euro Schadensersatz: 1.200,00 Euro Juristische Grundlagen: - Besonderheiten: 2 Karten Abmahner: Euro-Cities AG Abmahnende Kanzlei: L.-B., B., M., Berlin Abgemahnter: aus der Blumenbranche Streitwert: 10.000,00Euro Vertragsstrafe: Euro Abmahngebuehr: 446,02 Euro Schadensersatz: 1.200,00 Euro Juristische Grundlagen: - Besonderheiten: 1 Karte ============================================================ *1 Hamburger Brauch nennt man die Floskel: ".. bei Meidung einer Vertragsstrafe, deren Hoehe von der XYZ (Unterlas- sungsglaeubigerin) festzusetzen und ggf. vom Landgericht Soundso zu ueberpruefen ..." ============================================================ 6) VERSTOSS GEGEN INFORMATIONSPFLICHTEN http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html ============================================================ Abmahner: Rechtsanwalt Matthias Franz, Rosenheim Abmahnende Kanzlei: dto. Streitwert: 8.000,00 Euro Abmahngebuehr: 381,64 Euro Besonderheiten: Es wird kein Unterlassungsversprechen erwartet. Es wird nicht konkret bemaengelt, was denn fehle. Aktenzeichen: mf460.1 vom 08.09.2003, Abgemahnter: Webdesigner Aktenzeichen: mf461.1 vom 08.09.2003, Abgemahnter: Kosmetikerin Aktenzeichen: mf473.1 vom 08.09.2003, Abgemahnter: Fahrlehrer ... .... Abmahner: Miller & Sanches Sales and Consultants Ltd. Abmahnende Kanzlei: Rae Dres, Lingemann & Sikora, Iserlohn Abgemahnte: lauter "Mitbewerber", die (soziale) Beratungsleistungen anbieten Streitwert: 50.000,00 Euro Vertragsstrafe: 5.001,00 Euro Abmahngebuehr: 933,22 Euro Schadensersatz: - Juristische Grundlagen: TDG § 6 3 Abmahnungen, alle identisch: Register-Nr. 03/0840-SI/sj, vom 08.09.2003 ============================================================ IV.) IMPRESSUM ============================================================ Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende Uracher Str. 6, 73312 Geislingen Telefon: 07331-67951 Mitglied im Deutsche Journalisten-Verband Baden-Wuerttemberg DJV e.V. Redaktions-Fax: 0 73 31 - 69 07 15 Mail ans Team: support@abmahnwelle.de (Allgemeines) Redaktions-Mail: redaktion@abmahnwelle.de (nur Leserbriefe und Artikel) ============================================================
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