Abmahnwarner

ISSN 1612-2712 vom 2003-09-19

Liebe Leserinnen und Leser,

hin und wieder bekommen wir mit, wie es bei den Abmahnern spaeter so
weiter geht. Letztens stellte sich heraus, dass ein alter Bekannter
von uns seine letzten Serienabmahnungen offensichtlich mit einem
Kopierer herstelle, fuer den er die Leasinggebuehren schuldig blieb
und weshalb nun seine Frau vor Gericht musste. Der Abmahner selbst
habe derzeit im uebrigen mindestens noch drei Betrugsverfahren am
Hals, meinte der Staatsanwalt zum Ausgang eines Verfahrens, zu dem
unser Freund geladen war.

Vor knapp einer Woche trat das neue Urheberrecht in Kraft. Und die
plumpe Geschaeftstuechtigkeit, des Herrn Braun aus Dormagen zu diesem
Anlass sorgte netzweit fuer Gelaechter:
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15623/1.html
Was wurde denn aber nun im UrhG gestrichen, was ist geblieben und was
kam neu dazu? Das koennen Sie hier nachvollziehen:
http://urheberg.abmahnung.de/

Neu in der Gazette ist Johnnys Erfahrungsbericht
http://abmahnwelle.de/cm/display.php?mode=cm_home&cm_path=/verein/joh
nny
Und als Bookmark empfehle ich Ihnen heute Univ.-Prof. Dr. Gerhard
Koeblers Rechtswoerterbuch
http://www.koeblergerhard.de/beckjurwb13.pdf

Zwei Jahre war unsere Initiative fuer Betroffene da, egal ob
Feierabend, Wochenende oder Urlaubszeit. Doch ab heute goennen auch
wir uns fuer vier Wochen eine wohlverdiente Pause. In dieser Zeit
werden von Nichtmitgliedern keine Abmahnmeldungen entgegen genommen,
so dass auch erst wieder gegen Ende Oktober mit einer neuen Ausgabe
des Abmahn-Warners zu rechnen sein wird.

Inzwischen wuensche ich uns allen sehnlichst, dass ganz besonders
jetzt alle Ingenieure, Immobilienmakler und Zahnaerzte ihre Webseiten
von illegalen Stadtplaenen und Anfahrtsskizzen befreien. Sie wissen
nicht mehr, woher Ihre Karte stammt? Dann weg damit!

Allen Shop-Betreibern, insbesondere denen, die auch bei ebay Artikel
anbieten, rate ich dringend, sich mit dem Widerrufsrecht und dem
Rueckgaberecht zu befassen. Denn da ist jetzt nicht mehr nur die
Wettbewerbszentrale hinterher, sondern auch die Verbraucherzentrale
Berlin. Und letztere mahnt inzwischen auch nicht mehr kostenlos ab.
Dabei gibt es doch fertige amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung und
zur Rueckgabebelehrung, die uebernommen werden duerfen.
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2958.pdf

Naja, vielleicht folgen ja auch einige dem Rat auf der Jurtext und
ueberlegen sich kuenftig genauer, ob sie noch einen Mitbewerber bei
der Wettbewerbszentrale melden moechten.
http://www.jurtext.de/article.php?sid=979

Mit der nachfolgenden Liste der seit der letzten Ausgabe gemeldeten
Abmahnungen verabschiede ich mich somit fuer vier Wochen und wuensche
Ihnen viel spannender Themen als ausgerechnet "Abmahnungen".

Moege Isidor Sie selbst davor bewahren

Ihre
Jutta U. Rosenbach

Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!)
unertraegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf

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Inhalt
I. Gemeldete Abmahnungen seit der letzten Ausgabe des Newsletters
1) Verstoss gegen das Markengesetz
2) Urheberrechts- und Persoenlichkeitsverletzungen
3) Unlauterer Wettbewerb und Urheberrechtsverletzungen
4) BGB und Fernabsatzrecht
5) Urheberrechtsverletzungen
6) TDG fuer zwei Serienabmahner

II. Impressum
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1) VERSTOSS GEGEN DAS MARKENGESETZ
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/index.html
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|| Reverse Domain Grabbing ||
Ein Paerchen dachte sich eine Bezeichnung aus, stellte fest, dass die
De-Domain
schon konnektiert war, konnektierte sich die den Begriff zu anderen
TDL-Domains, liess die Be-
zeichnung im Maerz diesen Jahres schuetzen und versucht nun dem
Privatmann
seine seit Jahren existierende DE-Domain ueber entsprechende
Drohungen abzupressen.

|| Kennzeichenverletzung ||
Eine Aktiengesellschaft ist etabliert auf xyzshop.de - wobei xyz fuer
eine Sportart steht.
Jemand anderes konnektierte dann xyzshop1.de und bekam daraufhin eine
eMail mit vielen Ausrufezeichen. Und statt der daraufhin gewuenschten
Finanzierung neuer Visitenkarten etc. bekam der xyzshop1.de-Betreiber
eine anwaltiche Abmahnung
Streitwert: 25.000,00 Euro
Vertragsstrafe: 15.000,00 Euro
Abmahngebuehr: 620,00 Euro


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2) URHEBERRECHTS- UND PERSOENLICHKEITSVERLETZUNG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
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Abmahnerin: www.die-farbe-gruen.de
Abmahnende Kanzlei: www.webadvocat.de
Abgemahnter: Webdienstleister und Newsletteranbieter
Streitwert: 30.000,00 Euro
Vertragsstrafe: 10.000,00 Euro
Abmahngebuehr: 682,66 Euro
Schadensersatz: 1.500,00 Euro
Juristische Grundlagen: §2 UrhG, §97 UrhG und Art. 2 GG
Besonderheiten: Im Newsletter stand ein Zitat, sauber mit
Quellenangabe:
"Xxxxxxxxxxxx xxx xxxxxx xxxx xxxxxxxxxxxxx, xxx Xxxx xx xxxxxxxxxx…
xxxxxxxxx xxxxxx xxx xxx xxxxxx xxxx, xxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx
xxxxxxxxx xxx. Xxx xxxx xxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxx xxx, xxx xx xxxxx
xxxx xxxxxxxxxx xxx."
(Damaris Wieser (*1977), deutsche Lyrikerin und Dichterin)
Die Abmahnkanzlei meint, dabei handle es sich um einen Aphorismus,
den der Zitierende in unbe-
rechtigter Weise genutzt habe.

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3) UNLAUTERER WETTBEWERB UND URHEBERRECHTSVERLETZUNG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
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Abmahner: www.tattoovorlagen.net
Abmahnende Kanzlei: www.webadvocat.de
Abgemahnter: Mitbewerber
Streitwert: 30.000,00 Euro
Vertragsstrafe: "Bei Zuwiderhandlung ... einen angemessenen
Schadensersatz"
                          UND 10.000,00 Euro
Abmahngebuehr: 588,50 Euro
Schadensersatz: Euro
Juristische Grundlagen:
Besonderheiten: Der Abgemahnte soll, bis auf eine kleine Erweiterung
einen iden-
tischen Text, wie ihn der Abmahner fuer seine Webseiten zur Bewerbung
in Such-
maschinen nutzt, verwendet haben. Obendrein wuerde die Aussage "Die
besten
Taettowierer haben unsere Flashs gezeichnet." eine unzulaessige
Alleinstellungs-
werbung darstellen. Da sei rechtswidrig und wuerde die Leistung des
Abmahners
herabsetzen.


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4) VERSTOSS ZUM BGB UND FERNABSATZRECHT
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/index.html
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|| ebyer abgemahnt||
Abmahner: Wettbewerbszentrale Frankfurt
Abmahnende Kanzlei: -
Abgemahnter: shopbetreiber
Streitwert: -
Vertragsstrafe: 3.500,00 Euro
Abmahngebuehr: 189,00 Euro
Schadensersatz: -
Juristische Grundlagen: § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB
Besonderheiten: Die Wettbewerbszentrale sagt: "Das Widerrufsrecht ist
bei Internetauktionen nicht nach § 312d Abs. IV Punkt 5
ausgeschlossen, da der Vertragsschluss nicht durch Zuschlag, sondern
nach den AGB durch das Angebt des Bieters und die Annahme des
Hoechstgebots durch den Versteigerer erfolgt (vgl. LG Hof, Urteil vom
25.04.2003, AZ: 22S10/02; AG Kehl, Urteil vom 19.04.2002, AZ:
4C716/01)." Auch Rueckgabeversandkosten" duerfen nur in bestimmten
Faellen vom Kunden zu tragen. Daher sei eine ABG-Klausel
unzutreffend, die auf "Ruecknahme der Ware aus Auktionen auf Kulanz"
abhebt.
Damit wuerden nicht nur Verbrauchervorschriften verletzt, sondern die
Wettbewerbszentrale unterstellt auch einen Verstoss nach § 1 UWG
"unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch bzw. des
Ausnutzens der Rechtsunkenntnis".

 Abmahner: Wettbewerbszentrale Zweigstelle Baden-Wuerttemberg
Abmahnende Kanzlei: -
Abgemahnter: shopbetreiber
Streitwert: -
Vertragsstrafe: 3.500,00 Euro
Abmahngebuehr: 189,00 Euro
Schadensersatz: -
Juristische Grundlagen: Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV
Besonderheiten: Der Shopbetreiber hatte bei einer AGB-Klausel das
Widerrufsrecht mit dem Rueckgaberecht verwechselt.

|| ebyer abgemahnt||
Abmahner: Verbraucherzentrale Berlin
Abmahnende Kanzlei: -
Abgemahnter: Technik-Shop
Streitwert: Euro
Vertragsstrafe: 4.500,00 Euro
Abmahngebuehr: 150,00 Euro
Schadensersatz: Euro
Juristische Grundlagen: § 312 c BGB


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5) VERSTOSS GEGEN DAS URHEBERRECHT
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
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|| Verwendung von geschuetzten Bildern auf der Homepage ||
Abmahner: Verlag Th. G.
Abmahnende Kanzlei: W., Muenchen
Abgemahnter: Sportverein
Streitwert: 4.000,00 Euro
Vertragsstrafe: 5.001,00 Euro
Abmahngebuehr: 236,35 Euro
Schadensersatz: -
Besonderheiten: 4 Bilder


|| Unerlaubte Nutzung von Kartenrechten im Internet ||

Abmahner: Mairs Geograph. Verlag fuer "Falk" und "RV"
Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg
Abgemahnter: Zahnarzt
Streitwert: 25.000,00 Euro
Vertragsstrafe: nach Hamburger Brauch(*1)
Abmahngebuehr: 620,02 Euro
Schadensersatz: 770,00 Euro
Juristische Grundlagen: -
Besonderheiten: -

Abmahner: Mairs Geograph. Verlag fuer "Falk" und "RV"
Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg
Abgemahnter: Musikbranche
Streitwert: 15.000,00 Euro
Vertragsstrafe: nach Hamburger Brauch(*1)
Abmahngebuehr: 515,62 Euro
Schadensersatz: 770,00 Euro


Abmahner: Carto Travel Verlag
Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg
Abgemahnter: Zahnarzt
Streitwert: 15.000,00 Euro
Vertragsstrafe: nach Hamburger Brauch(*1)
Abmahngebuehr: 515,62 Euro
Schadensersatz: 771,55 Euro
Juristische Grundlagen: -
Besonderheiten: -

Abmahner: Euro-Cities AG
Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg
Abgemahnter: Ingenieur
Streitwert: 52.500,00 Euro
Vertragsstrafe: 4.800,00 Euro
Abmahngebuehr: 1.000,21 Euro
Schadensersatz: 4.870,00 Euro
Besonderheiten: 3 Karten

Abmahner: Mairs Geograph. Verlag
Abmahnende Kanzlei: F & P, Hamburg
Abgemahnter: Immobilienberater
Streitwert: 25.000,00 Euro fuer eine Karte
            12.500,00 Euro fuer jede weitere
Schadensersatz: 13.090,00 Euro
Juristische Grundlagen: Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff BGB
Besonderheiten: 17 Karten
Und ausserdem noch beim Abmahner: Carto Travel Verlag
Abmahnende Kanzlei: wieder F & P, Hamburg
wegen weiteren 46 Karten
Abgemahnter: ist derselbe
Streitwert: 25.000,00 Euro fuer eine Karte
            12.500,00 Euro fuer jede weitere
Schadensersatz: 35.49130 Euro
Sehr viel Geld - bei wenig Aufwand - fuer zwei Abmahnungen mit
identischen Schreibfehlern ("Nichtfostsetzung")

Abmahner: Euro-Cities AG
Abmahnende Kanzlei: L.-B., B., M., Berlin
Abgemahnter: aus der Moebelbranche
Streitwert: 10.000,00Euro
Vertragsstrafe: Euro
Abmahngebuehr: 446,02 Euro
Schadensersatz: 1.200,00 Euro
Juristische Grundlagen: -
Besonderheiten: 2 Karten

Abmahner: Euro-Cities AG
Abmahnende Kanzlei: L.-B., B., M., Berlin
Abgemahnter: aus der Blumenbranche
Streitwert: 10.000,00Euro
Vertragsstrafe: Euro
Abmahngebuehr: 446,02 Euro
Schadensersatz: 1.200,00 Euro
Juristische Grundlagen: -
Besonderheiten: 1 Karte

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*1 Hamburger Brauch nennt man die Floskel: ".. bei Meidung
   einer Vertragsstrafe, deren Hoehe von der XYZ (Unterlas-
   sungsglaeubigerin) festzusetzen und ggf. vom Landgericht
   Soundso zu ueberpruefen ..."


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6) VERSTOSS GEGEN INFORMATIONSPFLICHTEN
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html
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Abmahner: Rechtsanwalt Matthias Franz, Rosenheim
Abmahnende Kanzlei: dto.
Streitwert: 8.000,00 Euro
Abmahngebuehr: 381,64 Euro
Besonderheiten: Es wird kein Unterlassungsversprechen erwartet. Es
wird nicht konkret bemaengelt, was denn fehle.
Aktenzeichen: mf460.1 vom 08.09.2003, Abgemahnter: Webdesigner
Aktenzeichen: mf461.1 vom 08.09.2003, Abgemahnter: Kosmetikerin
Aktenzeichen: mf473.1 vom 08.09.2003, Abgemahnter: Fahrlehrer
...
....

Abmahner: Miller & Sanches Sales and Consultants Ltd.
Abmahnende Kanzlei: Rae Dres, Lingemann & Sikora, Iserlohn
Abgemahnte: lauter "Mitbewerber", die (soziale) Beratungsleistungen
anbieten
Streitwert: 50.000,00 Euro
Vertragsstrafe: 5.001,00 Euro
Abmahngebuehr: 933,22 Euro
Schadensersatz: -
Juristische Grundlagen: TDG § 6
3 Abmahnungen, alle identisch: Register-Nr. 03/0840-SI/sj, vom
08.09.2003


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IV.) IMPRESSUM
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Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712

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(nur Leserbriefe und Artikel)

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