Hallo X Y
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Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt
sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) uner-
traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf.
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XXXX aufgelöst, Abmahnungen gegenstandslos
Mit dem letzten Newsletter warnten wir vor den Aktivitäten eines
Abmahnvereins, der sich "XXXXX e.V." nannte, aber nicht ins
Vereinsregister eingetragen war.
Wie der Vorstand einräumte, soll es sich um 120 Abmahnungen
gehandelt haben.
Abgemahnt wurden, wortreich und mit seitenlangen Urteilslisten und
Gesetzestexten untermauert, vermeintliche Verstöße gegen das TDG.
Dafür, aber ohne Rechtsgrundlage, sollten die Empfänger jeweils 493
Euro bezahlen.
Wer sich in irgendeiner Weise deshalb an den XXXXX gewendet hat,
bekam jetzt die am 15. Juli 04 verfasste Mitteilung, dass der Verein
aufgelöst worden sei und der Antrag auf Eintragung beim
Vereinsregister zurückgezogen werde. Dies sei am 14. Juli schon auf
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden.
Herr XXXXX sei als Vorstand abberufen worden und würde sich
verpflichten, "ehrenamtlich und ohne finanzielle Ausstattung die
Vorgänge wohlwollend und zu aller Zufriedenheit abzuschließen."
XXXXX XXXXX erklärt dazu: "Als Vorstand habe ich die
eingeräumten Kompetenzen überschritten." Er bittet darum, die
Schreiben als gegenstandslos zu betrachten, da sie keine rechtliche
Grundlage haben.Wie Herr XXXXX Abmahnwelle gegenüber mitteilte, werden
alle, die bereits Gelder überwiesen hätten, diese zurückerstattet bekommen.
Auch müsse er die Kosten der deshalb eingeschalteten Anwälte tragen.
Auf die Frage, wie es denn zu dieser Fehlleistung kommen konnte,
meinte XXXXX, dass zu wenig juristisches Wissen vorhanden gewesen
sei.
Abschließend gefragt, ob ein neuer Verein geplant sei, winkte
XXXXX ab: "Nein, ganz bestimmt wird es in dieser Form keinen neuen
Verein geben."
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