Abmahnwarner
     Hallo X Y    

============================================================ Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewaehrt sich NICHT. Sie hat gravierende Schwaechen und weist (noch immer!!) uner- traegliche Missbrauchsmoeglichkeiten auf. ============================================================ XXXX aufgelöst, Abmahnungen gegenstandslos Mit dem letzten Newsletter warnten wir vor den Aktivitäten eines Abmahnvereins, der sich "XXXXX e.V." nannte, aber nicht ins Vereinsregister eingetragen war. Wie der Vorstand einräumte, soll es sich um 120 Abmahnungen gehandelt haben. Abgemahnt wurden, wortreich und mit seitenlangen Urteilslisten und Gesetzestexten untermauert, vermeintliche Verstöße gegen das TDG. Dafür, aber ohne Rechtsgrundlage, sollten die Empfänger jeweils 493 Euro bezahlen. Wer sich in irgendeiner Weise deshalb an den XXXXX gewendet hat, bekam jetzt die am 15. Juli 04 verfasste Mitteilung, dass der Verein aufgelöst worden sei und der Antrag auf Eintragung beim Vereinsregister zurückgezogen werde. Dies sei am 14. Juli schon auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden. Herr XXXXX sei als Vorstand abberufen worden und würde sich verpflichten, "ehrenamtlich und ohne finanzielle Ausstattung die Vorgänge wohlwollend und zu aller Zufriedenheit abzuschließen." XXXXX XXXXX erklärt dazu: "Als Vorstand habe ich die eingeräumten Kompetenzen überschritten." Er bittet darum, die Schreiben als gegenstandslos zu betrachten, da sie keine rechtliche Grundlage haben.Wie Herr XXXXX Abmahnwelle gegenüber mitteilte, werden alle, die bereits Gelder überwiesen hätten, diese zurückerstattet bekommen. Auch müsse er die Kosten der deshalb eingeschalteten Anwälte tragen. Auf die Frage, wie es denn zu dieser Fehlleistung kommen konnte, meinte XXXXX, dass zu wenig juristisches Wissen vorhanden gewesen sei. Abschließend gefragt, ob ein neuer Verein geplant sei, winkte XXXXX ab: "Nein, ganz bestimmt wird es in dieser Form keinen neuen Verein geben." ============================================================ Impressum Abmahn-Warner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712 V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.Abmahnwelle.de Jutta U. Rosenbach, Vorsitzende Uracher Str. 6, 73312 Geislingen
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Muster eines Abmahnwarners